Zu den Orten, an denen das Internet nur durch Internetausdrucker gelangt, zählt die Pressekammer des Landgerichts Hamburg. Wer den Abmahnanwälten, welche für die Hamburger Landrichter das Internet auszudrucken pflegen, das Leben schwer machen möchte, dem sei dieses Skript hier wärmstens empfohlen. Entsprechend geimpfte Websites vergelten Ausdruckversuche mit dieser Überraschung:
Das erinnert mich an einen lustigen Rechtsstreit vom letzten Jahr, als ein namhafter Presserechtsanwalt (der nach eigenen Angaben nicht wusste, was eine Computermouse sei) das Landgericht Köln durch Internetausdrucke von einem Frevel meines Mandanten zu überzeugen versuchte. Als Zeugen für die Echtheit des Internetausdrucks hatte er seinen ihm untergebenen Kanzleikollegen benannt. Für das Landgericht Köln reichte Internetausdrucken aus.
In späteren Verfahren gegen diesen Mandanten machte sich der prominente Presserechtler so richtig lächerlich: Zu Beweiszwecken filmten die sich in der Kanzlei, wie sie auf der Website des Mandanten nach verbotenen Inhalten surften. Solcher Mummenschanz dürfte bei verständigen Internetnutzern nur ein Kopfschütteln auszulösen, denn auch der Besuch einer Website lässt sich verhältnismäßig leicht inszenieren.