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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Horst Schlämmer versteht keinen Spaß

„Horst Schlämmer“ alias Hape Kerkeling hat der Grevenbroichener CDU untersagt, mit seinem Bild Wahlkampf zu machen. Eine CDU-Politikerin war mit ihm zusammen auf einem Foto abgebildet gewesen.

Kerkeling kann sich auf sein Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild berufen, das auch in seiner Rolle als künstliche Persönlichkeit „Horst Schlämmer“ gilt. Anders als eine politische Meinungsäußerung oder Satire handelt es sich hier um Wahlwerbung, bei der es vorliegend in erster Linie um Aufmerksamkeit geht, nicht aber um eine politische Aussage. Sofern man also überhaupt zu einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht käme, würde in diesem Fall letzteres mit Sicherheit überwiegen.

Image-Parasitentum ist etwas für Comedians und Kabarettisten, Politiker jedoch sollten mit eigenen Inhalten werben – sofern vorhanden. Wie man am Video sieht, war dies für Schlämmer nicht die erste Erfahrung mit Trittbrettfahrern …

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Autor:
admin
Datum:
14. August 2009 um 10:56
Category:
Abmahnung,Bildnis,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Recht am eigenen Bild
Tags:
 
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