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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Hängt ihn höher!

Klinsi am Kreuz

Wie berichtet, hatte sich Jürgen Klinsmann gegen eine satirische Fotomontage der TAZ gewendet, die seine religiösen Gefühle beeinträchtigt hätte. Wie nicht anders zu erwarten hatte das Landgericht München das humorlose Ansinnen des empfindlichen Fußballers zurückgewiesen.

Erstaunlicherweise hat die absehbare Blamage dem Balltreter nicht ausgereicht. Nunmehr hat auch das Oberlandesgericht München die Entscheidung zugunsten der Meinungs- und Pressefreiheit bestätigt.

Bildzitat: TAZ.

UPDATE:

Klinsis Anwalt spricht von „verkrusteter Justiz“.

« Finanzvertriebler wollen keine „provisionsgeilen Subjekte“ sein – Uwe Boll läßt abmahnen »

Autor:
admin
Datum:
13. Juli 2009 um 11:44
Category:
Abmahnung,Landgericht München,Meinungsfreiheit,OLG München,Pressefreiheit
Tags:
 
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