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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Sonntags-FAZ über Buskeismus-Forscher Rolf Schälike

Vor knapp zwei Jahren veröffentlichte ich bei Telepolis den Artikel „Der Gerichtsreporter und die Kammer des Schreckens“ ein Beitrag über Rolf Schälike, der die Ereignisse in der Hamburger Pressekammer in seinem Blog kundtut. In der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung widmet sich fast eine ganze Seite dem Richter- und Anwaltsschreck, den sie als „Der einzige Zeuge“ betitelt.

Ich selbst kann über Schälike mangels gebotener journalistischer Distanz nicht mehr schreiben, denn ich hatte ihn letztes Jahr in einigen Medien-Angelegenheiten anwaltlich vertreten. Derlei Probleme hat Autor Birger Menke nicht:

„Schälikes Einsatz ist so bewundernswert wie sein aufklärerisches Motiv, sein Sachverstand dagegen eher zweifelhaft. Selbst unterlegene Anwälte erkennen in den Berichten gelegentlich den Fall nicht wieder, was oft ganz einfach daran liegt, dass Schälike in der Regel nur mitbekommt, was vor Gericht verhandelt wird – ohne Akteneinsicht.“

Lassen wir das mal so stehen.

Der Artikel bringt wenig Neues, läßt aber vieles wie die „Stolpe-Entscheidung“ aus.

Auch schreibt die Sonntags-FAZ die Spottbezeichnung „Kammer des Schreckens“ dem FOCUS zu – der sie sich bei mir entliehen hatte. Hm. Sollte ich vielleicht die FAZ verklagen …? ;-)

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Autor:
admin
Datum:
28. Juni 2009 um 18:15
Category:
Allgemein,Landgericht Hamburg,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Pressefreiheit,Pressekammer,Zensur
Tags:
 
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