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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Investigativer Publizist Jürgen Roth im Interview

Lesenswertes Interview auf Planet Interview mit Mafia-Kritiker Jürgen Roth. Hier ein das Medienrecht betreffender Ausschnitt, zu dem bereits hier berichtet wurde:

Umstritten ist nun ein von Ihnen recherchierter Fall in Leipzig. Das dortige Landgericht hat verfügt, dass der Name eines Leipziger Gastronomen in Ihrem Buch geschwärzt werden muss. Ist es  für Sie eine Tatsache oder nur ein Verdacht, dass diese Person  mafiosen Strukturen zuzuordnen ist?
Roth: Es geht nicht darum was ich glaube sondern was das Bundeskriminalamt  festgestellt hat. Und das hat, aufgrund der Kooperation mit der  Staatsanwaltschaft, festgestellt, dass die von mir im Buch genannte  Person diese Beziehungen hat. Darüber zu berichten ist notwendig.

Warum stuft die Justiz in diesem Fall das Interesse des Klägers  höher ein als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit?
Roth: Ich glaube die Justiz im Allgemeinen hat immer noch nicht verstanden  was a. Mafia ist und b. welche Bedrohung von ihr ausgeht. Daher wiegt  das Persönlichkeitsrecht höher als die Berichterstattung über schwerwiegende Verdachtsmomente.

Was müsste auf politischer und gesetzlicher Ebene geschehen, damit  Mafiosi in Deutschland keine Rückendeckung der Justiz mehr bekommen?
Roth: Bildung, Bildung und gezielte Aufklärung über die Mafia im allgemeinen  und die italienische Mafia im besonderen. Und natürlich ein Antimafiagesetz wie in Italien, das auch die Beschlagnahme von Vermögenswerten vorsieht, wenn der Verdacht besteht einer Gruppe mafiosen Charakters anzugehören. Also die Beweislastumkehr.
Wir haben Gesetze, die der Entwicklung der neuen modernen Mafia nicht mehr entsprechen.

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Autor:
admin
Datum:
9. Juni 2009 um 11:16
Category:
Allgemein,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Verdachtsberichterstattung,Zensur
Tags:
 
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