Kaum ist man einmal ein paar Wochen weg, schon wetteifert die Szene der Zensurwünschenden um den Preis für die hirnrissigste Leistung auf dem Gebiet des Medienrechts:
- Beim Landgericht Waldshut-Tingen hatte eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen einen Stadtrat wegen einer angeblichen Äußerung erlassen, die anscheinend gar nicht gefallen war. Vielleicht wird sich das ja mit „Stolpe“ irgendwie hinbiegen lassen …
- Das Landgericht Hamburg ist immer schnell dabei, wenn jemand im Medienrecht etwas verbieten will. So wollte denn auch die Telekom anderen den Gebrauch der Marke „Gelbe Seiten“ verbieten lassen. Doch das OLG Hamburg drehte den Spieß um: Jetzt muss die Wortmarke „Gelbe Seiten“ gelöscht werden.
- Die FDP-„Politikerin“ Sylvana Koch-Mehrin – oder wie sie die BILD nennt: „schöne EU-Politikerin“ – forderte über den FDP-Niebel und ihre Anwälte beim SWR Hofberichterstattung ein und war gegen die Ruhrbarone vorgegangen. Selbst meinen Freunden vom Landgericht Hamburg war das zu blöd.
- Gegen die Ausstrahlung einer bereits abgedrehten RTL-Sendung beantragten irgendwelche freundlichen Menschen eine einstweilige Verfügung, weil man die Kunder schützen müsse, oder so. Vergeblich. Hier ein FAZ-Kommentar von Stefan Niggemeier.
- Landgericht Bochum nimmt bereits ab 5 Abmahnungen Missbrauch an!
- In Österreich fehlt es im Markenrecht a bisserl an Humor.
- Ach ja: Die No Angels-Sängerin hät nicht mehr an ihrer Absicht fest, der BILD-Zeitung Kumnmer zu machen. Hier spricht der Kollege Schertz höchstpersönlich.