Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kammern des Schreckens


Vor knapp zwei Jahren erschien auf Telepolis mein Beitrag „Der Gerichtsreporter und die Kammer des Schreckens“, mit dem ich versuchte, eine breite Öffentlichkeit für die aberwitzigen Zustände im gegenwärtigen Presse- und Medienrecht zu sensibilisieren. Zum Missbrauch einladender Schwachsinn wie der „fliegende Gerichtsstand“, unverhältnismäßige Tendenz zum Persönlichkeitsrechtsschutz zulasten der Meinungs- und Pressefreiheit, schmutzige Tricks zum Erzielen einer einstweiligen Verfügung usw. sollten für Nichtjuristen halbwegs unterhaltsam dargestellt werden.

Nun bin ich sicherlich nicht der erste Fachkritiker der Hamburger Zustände, wohl aber einer der lautesten. Steter Tropfen hölt den Stein. Auch andere Medien haben inzwischen die Demutshaltung aufgegeben und thematisieren offensiv den kulturellen Rückschritt des Landgerichts Hamburg.

Neulich brachte ZAPP einen sehenswerten Beitrag über meinen gelegentlichen Arbeitsplatz, wo man viele bekannte Gesichter sieht. (Natürlich nie das von Richter Buske, da wird er sich zu wehren wissen.) Auch dieser Beitrag ist manipuliert, denn weder in Hamburg, noch in Berlin sind die Pressekammern so ansehnlich möbliert. In Hamburg sieht es eher aus, wie einem Schulsaal. In Berlin gibt es für die Parteien nicht einmal Tische und Stühle, vielmehr wird Stehvermögen verlangt – kein Witz!

« Peinlich, peinlich … – Investigativer Publizist Jürgen Roth im Interview »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.