Wie u.a. die ZEIT berichtet, wurde der Urheber der obigen Satire Dubistterrorist.de auf die unsägliche „Du bist Deutschland“-Kampagne am Freitag zunächst wegen Verletzung von Markenrechten und Persönlichkeitsrechten abgemahnt, woraufhin eine Einigung erzielt wurde.
„Markenrecht“ ist hier völliger Quatsch, denn der Abgemahnte verfolgte ersichtlich keine wirtschaftlichen Interessen, was eine Anwendungsvoraussetzung des Markenrechts ist. Letztlich hatte der Abgemahnte allerdings nicht die Persönlichkeitsrechte von Kindern beachtet, welche allerdings beim Original eingewilligt hatten.
Juristisch ist das problematisch, weil grundsätzlich jeder ein „Recht am eigenen Bild“ hat, also die Veröffentlichung von Fotos, die ihn erkennbar abbilden, verbieten lassen kann. Das geht dann aber nur schwerlich, wenn das Original einer Parodie willentlich veröffentlicht worden war, denn eine Parodie darf das Original zitieren.
Hier wollte sich der Abgemahnte nicht nachsagen lassen, den Streit auf dem Rücken der abgebildeten Kinder auszutragen – PR-mäßig hätte er dann schlechte Karten gehabt und zog das Unkenntlichmachen einem Rechtsstreit vor. Der Ausgang eines entsprechenden Prozesses wäre kaum vorhersehbar gewesen, weil hier zwei persönlichkeitsrechtsrelevante Spannungsfelder kollidieren. Minderjährigenschutz wird von der Rechtsprechung der Pressekammern grundsätzlich großgeschrieben. Die Reichweite einer Einwilligung eines Minderjährigen bzw. seiner gesetzlichen Vertreter in das Recht zur Veröffentlichung bei § 2 KunstUrhG ist in der Rechtslehre umstritten und in der Praxis noch völlig ungeklärt.
Wie immer: Man hat mal wieder den Gegner unfreiwillig aufgewertet. Verdient hat die bissige Aufmerksamkeit jeglicher Form! Grüße an die Macher nach Kaiserslautern! Weiter so!