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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Humanistischer Verband Deutschlands ./. FAZ

Der Humanistische Verband Deutschlands wehrt sich gegen die Berichterstattung der FAZ. Der für provokanten Stil bekannte Autor Max Biller hatte unter der Überschrift „Deutsche deprimierende Republik. Die Ossifizierung des Westens“ über den Verband behauptet, „dass viele seiner Mitglieder SED-Ossis wären und tief drin noch seien“, was nun per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin untersagt wurde.

Der Verband scheiterte jedoch am Landgericht Berlin mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Polemik, in der das vorgeschlagene Schulfach „Lebenskunde“ von der FAZ als „Hassfach“ tituliert wurde.

Die Verve der FAZ gegen den Humanistischen Verband muss man wohl vor dem Hintergrund jüngerer presserechtlicher Auseinandersetzungen sehen: Eine andere Autorin der FAZ hatte sich letztes Jahr nicht gerade durch eine solide Recherche hervorgetan. Im Februar musste die FAZ Behauptungen zurücknehmen und eine Gegendarstellung abdrucken.

Wenn Politik und Religion im Spiel sind, ist Hoffnung auf sachliche Auseinandersetzung tendenziell eher unberechtigt. Aber die stockkonservative FAZ sah sich sogar herausgefordert, sich unter ihr eigenes Niveau zu begeben und ihren nicht gerade durch feinsinnigen Anstand aufgefallenen Schreiber Maxim Biller in Stellung zu bringen. Der etwa war in seinem umstrittenen Schlüsselroman „Esra“ mit Intimitäten über seine Ex-Freundin und Kolportagen über deren Mutter hausieren gegangen. Das Buch war damals wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechte verboten worden und hatte eine Diskussion bzgl. der Grenzen von Kunstfreiheit ausgegelöst, die Biller nun erneut auslotet, diesmal auf der Theaterbühne.

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Autor:
admin
Datum:
9. April 2009 um 12:52
Category:
einstweilige Verfügung,Landgericht Berlin
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