Mein ehrenwerter Anwaltskollege Freiherr von Gravenreuth wurde gestern in einem menschenunwürdigen Schauprozess zu Unrecht zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Pech hatte er mit seinem Entlastungszeugen, der angeblich deshalb nicht erschien, weil sein Wecker defekt gewesen sei. Der Zeuge hätte Aufschluss darüber liefern sollen, was für ein Chaot der Kollege sei – eine Bewertung, von der ich mich natürlich distanziere, um nicht das wertvolle Persönlichkeitsrecht des geschätzten Kollegen zu strapazieren.
Aber hätte der nun nicht mehr ganz so freie Herr sich tatsächlich zum Chaot stilisieren wollen, so hätte er gut daran getan, mich in den Zeugenstand zu berufen: So hatte von Gravenreuth dieses Jahr einen von mir für einen Mandanten gegen ihn erstrittenen Zahlungstitel nicht so schnell beglichen, wie man es sich gewünscht hätte. (Der Mandant war zu Unrecht mit einer einstweiligen Verfügung behelligt worden.)
Doch ganz so chaotisch war er dann doch nicht, denn auf die Erinnerung hin quilte noch am selben Tag ein Fax mit der freundlichen Bitte um Entschuldigung für das Versehen. Tatsächlich beglich der gute Kollege seine Schuld umgehend.
Ich kann nichts schlechtes über meinen Standeskollegen sagen!