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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Streik im Hirn

 

Die tendenziöse Berichterstattung zum Bahnstreikt stößt etlichen Beobachtern auf. Ausgeblendet wird vor allem, dass die Streiks der Bahn im europäischen Vergleich sogar sensationell niedrig sind. Gerade heute fällt wieder das ehemalige Nachrichtenmagazin mit Problemen beim Einhalten der Sachebene auf. Als die Bahn vor einem halben Jahr streikte, schien die Qualitätsjournaille ebenfalls begierig zu sein, Gewerkschafter in die Spinnerecke zu stellen.

Damals erschien über eine Mandantin von mir ein unfassbar schwach recherchierter Artikel, dessen Autorin sich im Wesentlichen auf die Darstellung der einen Seite verließ und unschlüssige Anschuldigungen ungeprüft übernahm. Die Verdrehungen in dem Artikel waren wirklich abenteuerlich. So wurde jemand wegen einem privaten, zinsfreien Darlehen als böse dargestellt, weil er das altruistisch vorgetreckte Geld nach Jahren nun einmal wieder zurück haben wollte. Schon die evident falschen juristischen Begrifflichkeiten, die eine Gewinnerzielungsabsicht suggerierten, hätten den Qualitätsjournalisten auffallen müssen.

Das ehemalige Nachrichtenmagazin war außergerichtlich nicht bereit, den Beitrag bis auf eine unwesentliche Falschinformation zu korrigieren, obwohl der Zeuge, auf den sich das Blatt verließ, nun einmal mindestens schillernd war und eigene Motive hatte. Wäre ich Chefredakteur gewesen, hätte ich die Journalistin nach dieser unfassbar peinlichen Fehlleistung noch am selben Tag freigestellt und wäre mit einem Blumenstrauß zu der Gerwerkschafterin gefahren, um mich für den Rufmord zu entschuldigen.

So aber bedurfte es einer einstweiligen Verfügung, die man in Hamburg zähneknirschend akzeptierte. Das mutmaßliche Ziel, Stimmung gegen Gewerkschafter zu machen, war ja inzwischen erreicht.

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