Wie Heise heute meldet, zeichnet sich bzgl. des Abmahnunwesens in Internet-Foren ein Trend in Richtung Vernunft ab. So soll es bei Urheberrechtsverstößen durch Dritte in Internet-Foren (user generated content) erst auf die konkrete Kenntnis des Forenbetreibers ankommen. Mit einer Vorab-Prüfungspflicht, wie man sie am Landgericht Hamburg für realistisch hält, will man sich am hanseatischen Oberlandesgericht nicht so recht anfreunden.
Diese Erkenntnis kommt reichlich spät und dürfte weitaus eher der Auffassung „des Volkes“ entsprechen, in dessen Namen man in Hamburg Fälle entscheided.
Ausführlich zum Thema äußert sich der Kollege Sascha Kremer, der heute den Verhandlungen in Hamburg beiwohnte.
Sofern diese sich abzeichnende Rechtsprechung auch auf das Äußerungsrecht übertragen wird, werde ich bald riskieren, hier Blog-Beiträge zuzulassen.
Das obige Foto habe ich mal sicherheitshalber bei Wikipedia unter GNU-Lizenz eingelinkt. Falls jemand Wikipedia ein Ei gelegt hat, wäre Wiki fein raus und dann wäre ab deren Kenntnisnahme bei mir auch automatisch das Bild weg.
Und jetzt wird es Zeit zum Abendessen. Nicht hierzu empfehle ich Marions Kochbuch! ;-)
Bild: Wolfgang Meinhart/Wikimedia