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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


5. November 2016

Fliegender Gerichtsstand hat Seitenwind

Neulich stellte der Journalist von Leijden den von mir häufig kritisierten fliegenden Gerichtsstand im Presserecht in der ZEIT zur Diskussion: Fliegende Richter.

Daraufhin beschwichtigte der Kollege Till Dunckel von der Hamburger Kanzlei Nesselhauf mit Kein Grund zur Klage. Hat er auch nicht, denn ihn trennen keine 10 Minuten vom Landgericht Hamburg, wo diese Kanzlei häufig Prominente gegen Bundesweit erscheinende Medien vertritt und sich für diese den Gerichtsstand aussucht. Und machen wir uns bitte nichts vor: Solange bekannte Berliner Presseanwälte den Weg nach Hamburg nicht scheuen, scheint es dort etwas zu geben, was man an der Spree nicht bekommt.

Dunckels Relativierung trat dann auch der SPIEGEL-Justiziar Uwe Jürgens mit Der fliegende Holländer im Presserecht entgegen, der insbesondere einen kenntnisreichen Überblick über die Entwicklung dieses deutsche Kuriosums gibt.

Zu ergänzen wäre noch, dass es offenbar niemand problematisch findet, dass etwa der Gegendarstellungsanspruch nicht dem deliktischen Gerichtsstand unterliegt und daher stets am Gericht des Verlagssitzes geltend gemacht werden muss. In der Sache geht es da meist um die gleichen Rechtsfragen.

Zu ergänzen wäre auch, dass in den letzten Jahren die Gerichte den fliegenden Gerichtsstand nicht mehr so exzessiv wie früher zulassen. So müsste heute etwa der Bischof von Regensburg, wenn er wieder das Blog Regensburg Digital an der Alster verklagen will, schon darlegen, warum das bayrische Fingerhakeln in Hamburg jemanden interessieren sollte.

13. Oktober 2014

„Köln nimmt das alles“ – SPIEGEL-Beitrag zu Unsitten des Presserechts

 

Der aktuelle SPIEGEL (print) bringt einen längeren Artikel über die drei bedeutendsten Pressekammern Köln, Hamburg und Berlin. Darin wird beklagt, dass in diesen Kammern seit Jahren einstweilige Verfügungen im Regelfall ohne Anhörung der Gegner erlassen werden. Dies kritisiert der bis 2002 der Kölner Pressekammer Vorsitzende Ex-Richter Huthmacher, der möglichst immer die Gegenseite vor einer Beschneidung der Pressefreiheit zu kontaktieren pflegte und meistens eine mündliche Verhandlung ansetzte. Ex-BGH-Richter Bornkamm spricht sogar von Missbrauch.

Außerdem geht der Beitrag auf den von mir vehement kritisierten fliegenden Gerichtsstand ein, der Klägern effizientes forum shoping ermöglicht. Mit Recht sieht der SPIEGEL inzwischen die Kölner Zivilkammer 28 als die bei Verbietern beliebteste Kammer an. Am Anfang dieses Trends, 2008, hatte ich die Ehre, auf der Gegenseite der Köln-Premiere eines Berliner Medienanwalts beizuwohnen. Der Berliner(!) Kollege hatte ohne jeden Sachbezug nach Köln gebeten, um einen Hamburger(!) Gerichtsblogger zum Schweigen bringen zu bringen. Offenbar wollte der Kollege die Kölner Kammer austesten und die Domstadt zum neuen „Hamburg“ machen, wie es dann auch geschah. Entfielen laut SPIEGEL 2006 ganze 8% der auf die drei Gerichtsstände Köln/Hamburg/Berlin verteilten Pressesachen auf die Domstadt, sind es inzwischen 24%.

Ein schönes Zitat vom legendären Berliner Vorsitzenden Mauck:

„Wir machen eine Menge nicht mehr mit, ‚Köln‘ dagegen nimmt das alles.“

Der fliegende Gerichtsstand macht heute übrigens nur noch professionellen Medienschaffenden Ärger. Erforderlich ist, dass entweder Äußerungen in den Sprengeln der Gerichte tatsächlich erscheinen, also bundesweiter Printvertrieb oder Rundfunk, oder aber dass eine Äußerung einen inhaltlichen Mindestbezug zum Gerichtskreis hat. Zum Glück reicht es inzwischen nicht mehr aus, dass eine Äußerung im Internet und damit überall erscheint. So war es noch vor wenigen Jahren Gerichtspraxis, dass der Regensburger Bischof das Blog Regensburg Digital erfolgreich nach Hamburg zwang. Diese Zeiten sind inzwischen sogar in der Hamburger Zivilkammer 24 weitgehend vorbei.

Meinen nächsten planmäßigen Termin in Köln habe ich übrigens am 11.11. ab 11.00 Uhr. Zum Glück habe ich noch vom Hochwasser in Münster vor zwei Monaten eine Krawatte über, um die es nicht mehr schade ist. ;) Allerdings hat die dortige Kammer dem Gegner inzwischen in einem Hinweisbeschluss kommuniziert, dass sie meine Bedenken gegen die örtliche Zuständigkeit von Köln teilt. Eine Reise nach Köln ist mir den Weg jedoch allemal wert!

2. Juli 2012

Verein „Speaker’s Corner“ gegründet

Das obige Video (Urheber: Richard Gutjahr) zum Rechtsstreit zwischen dem Regensburger Bischof und Regensburg Digital verdeutlicht, wie schnell Blogger in die Mühlen der Justiz geraten, wenn der Gegner mit spezialiserten Anwälten anrückt. Der betroffene Stefan Aigner ließ sich nicht unterkriegen und ging erfolgreich in Berufung, was praktisch nur mit Spenden möglich war. Einige Blogger in vergleichbaren Situationen erfuhren ähnliche Solidarität. Ich kenne jedoch viele Fälle, in denen Blogger keine Möglichkeit sahen, die Abwehr von juristischen Eingriffen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu finanzieren, obwohl sie wichtige Dinge zu sagen hatten. Im Gegenteil verblieben bei fehlender Finanzierung Urteile, die clevere Anwälte betuchter Kläger sogar benutzen, um anderen den Mund zu verbieten. Die Finanzierung entsprechender Rechtsstreite ist für Privatleute nahezu unmöglich. In diesem Bereich springt keine Rechtsschutzversicherung ein, auch Prozesskostenhilfe etwa gegen erlassene einstweilige Verfügungen wird praktisch nie gewährt.

Vor fünf Wochen hatte auch ich zur Finanzierung eines eigenen laufenden Prozesses in Sachen digitaler Meinungsfreiheit die „Aktion Klehranlage“ ins Leben gerufen. Jeder, dem es die Sache wert war, sollte einen 20er beisteuern. Soweit die Klage schließlich abgewehrt würde, bekäme jeder seinen Einsatz zurück oder könne ihn wahlweise in einem Rechtshilfefonds stehen lassen. Ich hatte auf die Deckung der laufenden Kosten gehofft, aber nicht Traum damit gerechnet, dass schon nach wenigen Tagen mehr als das Doppelte der im worst case benötigten Summe beisammen sein würde. Viele hatten im Überweisungszweck angegeben, dass die Einlage ggf. als Spende an einen entsprechenden Verein verbleiben solle. Den Auftrag, einen entsprechenden Fonds in die richtige Form zu bringen, habe ich klar vernommen und wollte ihn zeitnah umsetzen. Außerdem wollte ich steuerliche Nachteile möglichst vermeiden und auch kein „fremdes, herrenloses Geld“ auf meinem eigenem Konto herum liegen haben.

Für einen Verein benötigt man mindestens sieben glorreiche Gründungsmitglieder, die zum Zeitpunkt X an einem Ort Y versammelt sein müssen. Letzteres noch vor der Sommerpause zu organisieren wäre schwierig gewesen. Am Samstag fiel uns beim Landesparteitag der Piraten in NRW in Dortmund auf, dass etliche Aktivisten in Sachen Meinungsfreiheit ja ohnehin anwesend waren. Also machten wir Nägel mit Köpfen und gründeten am Sonntag am Rande des LPT.NRW12.3 im Schnelldurchlauf den benötigten Verein mit einem Gremium, das paritätisch mit Anwälten und mit Menschen besetzt ist:

Anwälte:

  • Udo Vetter (LawBlog)
  • Dominik Böcker (AK Zensur, Bundestagsexperte gegen Zensursula)
  • Christian Pentzek
  • Markus Kompa (Blog zum Medienrecht)

Menschen:

  • Marina Weisband, Piratenprinzessin
  • Johannes Ponader, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei
  • Dr. Joachim Paul, MdL, Fraktionsvorsitzender Piratenpartei
  • Nico Kern, MdL, Assessor jur.

Vereinszweck ist die Sicherstellung der Rechtsprechung in Sachen Meinungsfreiheit nach den Vorgaben von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, die häufig von den Instanzgerichten missachtet wird. Dies ist nur durch Finanzierung des Rechtswegs möglich, wobei in Bloggerfällen häufig asymmetrische „Kriegskassen“ gegenüberstehen. Meinungsfreiheit können sich derzeit praktisch nur große Verlage und sehr vermögende Privatleute leisten. Wir werden daher entsprechende Prozesse finanziell fördern, die wir für wichtig halten.

Derzeit dient der Verein in erster Linie zur Verwaltung des Rechtshilfefonds, wir streben also derzeit kein „Vereinsleben“ oder Wachstum zum Massenverein an. Natürlich aber freuen wir uns über Aktivisten und Fördermitglieder und möchten mit anderen Organisationen kooperieren.

Bedingt durch die Umstände sind die Gründungsmitglieder allesamt Piraten, der Verein selbst soll jedoch parteipolitisch neutral sein. Im Falle der Auflösung – am besten wegen Zielerreichung! – wird das Vereinsvermögen zu gleichen Teilen an den „Chaos Computer Club“, „Reporter ohne Grenzen“ und die „Gesellschaft für Medienkompetenz“ gehen.

In dieser Woche möchte ich die weiteren Fragen klären, etwa inwiefern für bereits überwiesene Beträge Spendenquittungen ausgestellt werden können usw. In der kommenden Woche werde ich den Klehranlegern, die unerwartet mehr als 20,- € beigesteuert haben, eine Reduktion der Einlage anbieten oder alternativ um eine Verfügung zugunsten des Rechtshilfefonds bitten, soweit noch nicht geschehen. (Bitte diese Woche noch nichts mailen, das muss noch vorbereitet werden!)

Zur „Aktion Klehranlage“ möchte ich noch folgende Eingänge nachtragen und mich herzlich dafür bedanken:

Felix Freiberger

Anonym

STB. W.Kreuz +

Anonym

Gerd Upper +

Thomas Maurer

Wolle

Martin Schnell +

Normann Rehbein

Sebastian Gründel

Anonym

David SVWZ

Ploenne

Matthias Schulz

25. August 2011

Rechtsweg und Klagegegner bei hoheitlichen Dummschwätzern

Das gestern bekannt gewordene Urteil gegen den Regensburger Affenprediger gibt Anlass, auf ein in der medienrechtlichen Fachliteratur kaum beleuchtetes Problem bei Äußerungen von Gestalten hinzuweisen, die auch irgendwie hoheitlich handeln. Welcher Rechtsweg ist einschlägig und wer genau ist Beklagter?

Der Kläger im vorliegenden Fall war nämlich in genau diese Falle getappt und mit seiner ersten Attacke in dieser Sache gegen den scheinheiligen Regensburger Bischof zunächst gescheitert. Seine Heiligkeit hatten nämlich nicht privat klöngeschnackt, sondern öffentlich-rechtlich gepredigt, denn bei Kirchens fühlt man sich als Teil der Verwaltung der irdischen Schafherde. Daher wurde der am Landgericht anhängig gemachte Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht verwiesen.

Die Rechtswegfrage ist bei Äußerungen von Beamten, Beliehenen und Klerikern, die nun mal „auch“ hoheitlich handeln, eine ziemlich komplizierte Sache, die meiner Erfahrung nach auch Richter überfordert. Bei Beamten und Konsorten kommt es regelmäßig zu Abgrenzungsschwierigkeiten, in welcher Eigenschaft sie überhaupt oder auch gehandelt haben, etwa wenn sich ein Innungsmeister öffentlich äußert, der auch ein Amt bei der IHK hat. Wie, wenn die Tat nur bei Gelegenheit begangen würde, wie wenn ein Äußerungsexzess vorliegt, der nichts mit der Beamtentätigkeit zu tun hat (Rechtswidrigkeit ist kein Kriterium, denn die ist bei Haftung ohnehin gegeben)? Die Sache wird auch noch dadurch verkompliziert, dass das Staatshaftungsrecht systemwidrig im Privatrecht geregelt ist. Hier gilt es nun die tückische Feinheit zu beachten, dass § 839 BGB zwar grundsätzlich die Schadensersatzhaftung für deliktisches Handeln eines Amtsträgers auf den Staat überleitet – gemeint ist aber eigentlich nur die finanzielle. Der Unterlassungsanspruch aber (Naturalrestitution) kann gegen eine Behörde nicht ohne Weiteres auf dem Privatrechtsweg geltend gemacht werden, auch wenn das BGB den Anschein erweckt. Und wäre das jetzt nicht auch noch kompliziert genug, können Unterlassungsansprüche gegen öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie TV-Sender jedoch sehr wohl an den Zivilgerichten (und praktisch nur da) eingeklagt werden.

Der Regensburger Pfaffe jedenfalls war professionell vertreten und lehrte den Kritiker das Beten, indem er ihn zivilrechtlich auflaufen ließ. Doch mit dem Rechtswegwechsel im laufenden Gefecht stellte sich das mit der falsch erhobenen Klage einhergehende Folgeproblem:

Beklagt hatte der Kritiker zunächst den Bischof. Der Bischof selber ist aber kein nach § 78 Abs. 1 VwGO taugliches Klageopfer, vielmehr hätte die Körperschaft verklagt werden müssen, was der Kläger dann am VG folgerichtig mit seiner Erweiterung auf die Dözese getan hatte. Hier scheiterte er jedoch wegen der interessanten Annahme des Bayrischen Verwaltungsgerichts Regensburg, es fehle an einer Wiederholungsgefahr. Die Maßstäbe des Wettbewerbsrechts, wo regelmäßig die Erstbegehung zur Begründung der Annahme einer Wiederholungsgefahr ausreichen, seien nicht übertragbar. (Kenner des Hanseatischen Persönlichkeitsrechts benötigen in diesem Moment einen Defibrillator.)

Dem Ehranspruch sei zwischenzeitlich wenigstens durch Korrektur auf der kirchlichen Homepage Genüge getan worden, meinte der vom Kläger daraufhin angerufene Bayrische Verwaltungsgerichtshof. Jedoch wollten die Münchner dem Kritiker wenigstens die Kosten für seine Abmahnung zusprechen. Das aber passte dem Bischof nicht, und der Geistliche bemühte die Kollekte zum Gang vor das Bundesverwaltungsgericht. Hochwürden wollten Brief und Siegel für seine Rechtsauffassung haben, Religionsfreiheit sei mit Narrenfreiheit gleichzusetzen.

Doch die Verwaltungsrichter riefen sich möglicherweise jenes Relief im Bremer Rathaus in Erinnerung, in welchem einem dort unerwünschten Bischof der Hirtenstab in den Allerwertesten gerammt wird, und steckten dem Regensburger Kollegen dessen Revision an gleiche Stelle.

Zum gestrigen Urteil steht in der Süddeutschen:

Während Schmidt-Salomon die Entscheidung als „wichtiges Signal für den Rechtsstaat“ feiert, teilt die Diözese mit, sie bedauere und prüfe die Zurückweisung. Womöglich wird Müller weiterklagen – bis zum jüngsten Gericht.

Offenbar glauben die Kleriker, sie hätten die Macht, ein Urteil „zurückzuweisen“. Seine Heiligkeit haben noch immer nicht verstanden.

24. August 2011

Der Affe im Oberpfaffe

Der Regensburger Oberdomspatz, selbst zensurfreudig, ist von der Justiz auf den Boden weltlicher Tatsachen zurückgeholt worden.

Der Gottesmann hatte während der Predigt einem Kritiker angedichtet, dieser

legitimiere Kindstötungen beim Menschen, da dies bei Berggorillas eine natürliche Verhaltensweise sei.

Vor dem jüngsten Gericht waren jedoch zunächst die Verwaltungsgerichte zuständig, der dem Bodenpersonal aufzeigte, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist.

19. April 2011

Unter Zirkusleuten

Die heutige Meldung über eine Schießerei rivalisierender Zirkusleute in Regensburg erinnerte mich an die Geschichten, die mir der Clown Fax zählte, nachdem wir unseren gemeinsamen Freund zu Grabe getragen hatten, den Zauberkünstler Marvelli. Die Sitten im Zirkusgewerbe, jedenfalls in den Familienbetrieben, sind schon ziemlich rustikal. Statt um Domains kloppte man sich um Raum für Plakate. Auch Marvelli selbst war viel im Zirkusmillieu unterwegs gewesen und beschäftigte für seine Zaubershow im Nachkriegsdeutschland zeitweise bis zu 55 Leute und zwei Elefanten. U.a. wegen Plakaten stritt er sich mal mit Roncalli, wegen Plätzen für seine Auftritte mit diversen Behörden, und er setzt in Rheinland-Pfalz durch, dass Unterhaltungskünstler keine Vergnügungssteuer zu zahlen hatten.

Apropos Marvelli: Der Mann war für seine Äußerungsfreudigkeit mehr als bekannt und hatte alleine deswegen schon etliche Gerichtssäle von innen gesehen, wo er jedes Mal ein Riesenshow abzog. Auch urheberrechtlich war er nicht uninteressant, denn er verklagte Nachahmer auf Unterlassung, blieb jedoch dennoch in den 80er Jahren der wohl am meisten kopierte deutsche Zauberkünstler. Sein Todestag jährt sich übermorgen zum dritten Mal.

Der seinerzeit sehr bekannte TV-Zauberer Marvelli doubelte übrigens im ZDF-Traumschiff die Hände für den Schauspieler Ivan Desny, der dort einen Falschspieler darstellte. Desny allerdings war tatsächlich ein Falschspieler, denn der Schauspieler behauptete dreist, ein Wunderdoktor habe ihn von Krebs geheilt – obwohl Desny nie Krebs hatte! Über dubiose Krebsärzte demnächst mehr in diesem Theater …

Bild: Hanjo Schnug: „MARVELLI, der Magier“ (1990)

10. April 2011

Digitale Gesellschaft kommt

Internetaktivist Markus Beckedahl von netzpolitik.org hat für Mittwoch die Vorstellung eines Vereins „Digitale Gesellschaft“ angekündigt. Man darf gespannt sein.

Bislang wurde die Stimme der Internetnutzer vornehmlich vom zur Bürgerrechtsbewegung gereiften Chaos Computer Club wahrgenommen, der sich zu gesellschaftlichen Themen der digitalen Welt äußert. Allerdings erlegt sich der Club gelegentlich Neutralität auf, um etwa seine Autorität als Sachverständiger zu wahren.

Keine Ahnung, was genau Markus Beckedahl vorhat, aber es hat mit Sicherheit Taug. Aus meiner Sicht als Medienprivatrechtler bräuchten wir dringend eine Organisation, die Bloggern etc. die unsäglichen Prozesse finanziert, die ihnen am Landgericht Hamburg zugemutet werden, bis sie in Karlsruhe zu ihrem Recht kommen. Ohne eine Bloggersolidarität kann man sich als Privatmann Meinungsfreiheit kaum leisten, solange der fliegende Gerichtsstand dazu führt, dass man vor das Landgericht Hamburg geschleppt wird, dem vor einem Jahr das Bundesverfassungsgericht ein „Grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit“ vorwarf.

In Einzelfällen wie bei „Regensburg Digital“ oder bei Jens Weinreich hatte sich die Internetgemeinde solidarisch gezeigt und für Verfahrenskosten gespendet. Ein Fonds „Landgericht Hamburg-Hilfe“ oder so wäre hilfreich.

8. April 2011

Amerell ./. Zwanziger 1:1

DFB-Boss Theo Zwanziger hatte den Schiedsrichter Amerell mit einer grenzwertigen Äußerung bedacht, die vermutlich auch dem Dompfaff von Regensburg nicht gefallen hätte. Der Spruch von Zwanziger war allerdings insoweit daneben, als es bei Amerell und Kempter um Erwachsene ging, die insbesondere auch nicht in einem vergleichbaren Abhängigkeitsverhältnis standen wie die Kirchenmänner und -Messknäblein. Das Landgericht erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung. Es ist nun mal ein Unterschied, ob man als DFB-Bonze etwas sagt, oder ob man Harald Schmidt heißt. Zudem lässt ja Zwanziger auch ganz gerne mal Äußerungen über sich verbieten.

Das Oberlandesgericht Augsburg sah es jedoch anders und hat Zwanziger nun seinen Spruch unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit wieder erlaubt. Das ist insoweit überraschend, als dass Gerichte bei beleidigenden Äußerungen mit sexuellen Kontext normalerweise nicht sehr großzügig sind. Die Geschichte Amerell/Kempter war allerdings ohnehin eine Lachnummer, wenn auch eine tragische, welche alle Beteiligten jedenfalls Autorität gekostet hat. Auf die Entscheidungsgründe darf man gespannt sein.

(Das Video oben bezieht sich auf einen Rechtsstreit von Anfang 2010 – und hat auch ein paar Zensurlücken, die offenbar das Antlitz des Herrn Kempter betreffen.)

15. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (2)

Dr. Klehr entdeckte in den 90er Jahren nicht nur tolle Ideen gegen den lästigen Krebs, sondern auch seine Vorliebe für die Rechtspflege gegen unliebsame Journalisten. Und Dr. Klehr tat dann schließlich einen Advokaten auf namens Peter Gauweiler, der mal in der CSU irgendwas war. Vermutlich etwas sehr sympathisches.

Der Kollege Gauweiler, der sich anscheinend derzeit nicht mehr für Klehr verwendet (diese Ehre nimmt gegenwärtig vornehmlich ein Hamburger Kollege wahr), hat nun einen anderen höchst sympathischen Mandanten gefunden: den streitbaren Multimillionär Dr. Bernhard Schottdorf. Herr Schottdorf ließ einen ganzen Artikel verbieten, weil er meinte, dass dieser einen unschönen Eindruck erwecke, was ja irgendwie doof sei.

Für „Eindruck erwecken“ muss man übrigens nicht einmal nach Hamburg, das klappt auch am Landgericht Köln erfahrungsgemäß ganz hervorragend. Das OLG Köln jedoch, dem man keine sonderlich gute Meinung vom kölschen Landgericht nachsagt, wird nun morgen darüber entscheiden, ob der Passauer Bürgerblick dem ehrenwerten Herrn Schottdorf ein Unrecht getan haben sollte.

UPDATE: Schottdorf hat vor dem OLG Köln eine Bauchlandung gemacht!

22. Februar 2011

Digitales „Streusand“ zerhackt digitalen „Radiergummi“

In diesen an Peinlichkeiten gewiss nicht armen Zeiten kam die nun einmal nicht für Internet-Kompetenz bekannte Regierung mit einem „digitalen Radiergummi“ um die Ecke, mit welcher die Datenautobahn zu reinigen sei. Wie nun bekannt wurde, kann ein dreizeiliges Plugin aus Regensburg den Radiergummi sabotieren – und weitaus mehr. Sie nannten es Streusand“ …

-> Netzpolitik.org

Barbra Streisand zeigte sich so gerührt, dass sie „Memory“ (Gedächtnis) für die Regensburger intonierte: