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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


22. Mai 2012

Die Pflichtexemplarentscheidung und die Zauberbücher

Jeder Jurastudent kennt die berühmte Pflichtexemplar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1981 (oder sollte es …). Ein Buchverleger von limitierten Kleinstauflagen für Kunstliebhaber hatte gegen eine Verpflichtung geklagt, jeweils ein Exemplar kostenfrei an eine staatliche Bibliothek abliefern zu müssen. Das BVerfG hatte den Fall zum Anlass genommen, um der Welt zu erklären, was denn eigentlich Eigentum in Wirklichkeit sei und was es mit der Sozialpflichtigkeit desselben wohl auf sich habe. In heutigen Zeiten, in denen über Urheberrecht und „geistiges Eigentum“ gestritten wird, ein denkbar aktuelles Thema. Öffentliche Leihbibliotheken, mit denen jedermann kostenlos an urheberischen Leistungen partizipieren kann, könnte man ja durchaus als Vorläufer des Filesharings sehen … ;)

Doch kaum jemand kennt den damaligen Beschwerdeführer, der den Fall seinerzeit mit einem befreundeten Juristen eher so aus sportlichem Ehrgeiz durchzog. Der Mann, Volker Huber, ist ein Kunsthändler aus Offenbach, der u.a. bekannte bildende Künstler wie Paul Wunderlich, Bruno Bruni und Horst Antes exklusiv vertritt. Außerdem ist er international einer der bedeutendsten Sammler von Exponaten zur Geschichte der der Zauberkunst. In seinem Besitz befindet sich etwa das älteste Ölgemälde, auf dem Zauberkunst dargestellt ist (ca. 1460), was deshalb spektakulär ist, weil es Motive enthält, die Hieronymus Boschs geheimnisvollem Werk „Der Gaukler“ später auftauchten. Etliche Originalrequisiten von Zauberern vergangener Jahrhunderte, aber vor allem auch viele Zauberbücher, fanden in Hubers Privatmuseum einen würdigen und von großem Sachverstand geprägten Ehrenplatz.

Jener Beschwerdeführer der Pflichtexemplar-Entscheidung ist keinesfalls ein Zeitgenosse, der den kostenfreien Genuss von Büchern missgönnt. Im Gegenteil! Mein Kontakt mit Huber begann damit, dass ich in der Post unverhofft ausgerechnet ein Buch fand, das er mir spontan zum Geschenk machte. Er honorierte damit eine Biographie über einen historischen Zauberer, die ich aus reinem Interesse für eine Fachzeitschrift recherchiert hatte und nur mit wenigen insoweit interessierten Lesern rechnete. Das geschenkte Buch war eine Neuerscheinung zum Thema, die meine Literatursammlung vervollständigen sollte. Im Laufe der Zeit lieh Huber mir etliche Bücher zu unserem spleenigen Thema.

Den Regeln der Evolution folgend erschien vor einigen Tagen nun erstmals ein Buch, zu dem auch wir Beiträge beisteuerten. Anlass war die 100 Jahr-Feier des Magischen Zirkels, der seinerzeit in Hamburg gegründet wurde. Die Hardcover-Ausgabe ist auf genau 100 Exemplare beschränkt. Meine Ausgabe ist kein Pflichtexemplar, sondern das Autorenhonorar.

Auch mein Beitrag, der nun zwischen zwei Buchdeckeln verewigt ist, hatte mit dem Bundesverfassungsgericht zu tun. Es handelte sich um den in den 50er Jahren prominenten Großillusionisten Kalanag (Helmut Schreiber), der vor seiner Karriere als Profimagier im dritten Reich zwielichtiger Chef der Bavaria Film gewesen war und Anfang der 60er wieder ins Filmgeschäft zurückkehren wollte. So produzierte Schreiber für das Adenauer-Fernsehen in Vorwegnahme des Privatfernsehens Unterhaltungsfilmchen, die zwischen Kaufanreizen der Wirtschaft (vulgo: Werbeblöcken) laufen und damit Adenauers konservative Propaganda finanzieren sollten. Das Bundesverfassungsgericht ersparte der Nation mit seinem 1. Rundfunkurteil diesen kulturellen Rückschritt, heraus kam jedoch das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das bis einschließlich der Ära Stolte ein konservatives Gegengewicht zu den als „links“ verteufelten Sendern der ARD setzte. Das ZDF benötigte Kalanags Dienste nicht, sodass durch das Bundesverfassungsgericht indirekt die Filmkarriere Schreibers beendet wurde. Ein versuchtes Comeback als Bühnenzauberer gelang dem kontroversen Künstler nicht mehr.

Zu Kalanags bemerkenswertesten Leistungen zählt seine Variation der schwebenden Jungfrau. Eine Silhouette eines seiner Werbefotos ziert unser Buch.

21. Mai 2012

17 Tage Gefangener der TELEKOM

An einem Dienstag Vormittag war plötzlich das Internet weg. Auch das Telefon war tot. Wie sich später herausstellte, lag die Ursache darin, dass ein neuer Nachbar seinen Telefonanschluss bekam und dieser aufgrund eines planerischen Versehens vom Mann vor Ort an meine Leitung geklemmt wurde.

Doch nun fingen die Probleme erst an. Denn weder Nachbar, noch meine Wenigkeit sind Kunden der Telekom AG, aber die besitzt nun einmal exklusiv die sogenannte „letzte Meile“. Ironischerweise hatte ich in den 90ern sogar mal eine Facharbeit über die Zusammenschaltungsbestimmungen des TKG geschrieben, wo es genau darum geht, dass das marktbeherrschende Unternehmen verpflichtet ist, den Mitbewerbern den Zugang zur „letzten Meile“ zu vermitteln.

Das Problem ist, dass meine Telko keinen Techniker schicken kann, der das Kabel mal eben umklemmt, sondern jemanden von der Telekom anfordern muss. Die allerdings macht die Termine nicht durch unmittelbare Kommunikation, vielmehr kann meine Telko einen Termin anfordern und kriegt einen genannt („Freitag Vormittag“), wobei offenbar keine Erfolgsmeldungen erfolgen usw.. Leider versetzte mich die Telekom mehrfach, erschien dann aber zu einem nicht vereinbarten Termin, wo sie mich wiederum nicht antraf.

Es ist für die Kunden nicht möglich, selbst mit der Telekom Kontakt aufzunehmen und Termine zu vereinbaren. Und die Telekom ist auch dem Vernehmen nach nicht bereit, das Haus zu betreten, wenn etwa nur ein Nachbar öffnet, um den Zugang zum Verteilerkasten zu gewähren.

Es dauerte geschlagene zweieinhalb Wochen, bis sich ein Telekom erbarmte und nach einem Terminvorlauf von vier Tagen diesen auch einhielt. Die eigentliche Reparatur war ein Klacks. Während ich Telefon und Internet irgendwie mobil substituieren konnte, gab es in diesem Zeitraums hier kein Fax, was für Anwaltskanzlei ein kleines bisschen unpraktisch ist. Die mir entstandenen Kosten möchte freiwillig auch niemand tragen, zum Klagen sind die Beträge zu lächerlich.

Aber kann es wirklich im Jahre 2012 sein, dass die Telekom für ihren eigenen Fehler sanktionslos Leuten ihre Telekommunikation abklemmt?

17. Mai 2012

Experiment zum fliegenden Gerichtsstand

Vor einem Jahr hat ein Mandant von mir mit dem Landgericht Hamburg ein lustiges Experiment veranstaltet: Wo kriegt man die billigste Zensurverfügung?

Weil die aktuellen Bemühungen des Gesetzgebers, den fliegenden Gerichtsstand einzuschränken, leider das Presserecht ausnehmen, hole ich das Experiment aus meinem Giftschrank. Weiter bei TELEPOLIS.

12. Mai 2012

Respekt, Piraten!

Jetzt um 23.59 Uhr geht in NRW heute der Wahlkampf zu ende – der seltsamste, den man sich ausdenken kann.

Einige von euch nunmehr ca. 5.000 NRW-Piraten waren vom ersten Tag an in den Fußgängerzonen präsent, obwohl die Kandidatenliste und ein aktualisiertes Wahlprogramm erst im zwei-Wochentakt nachgereicht werden mussten. Das Ganze mit einem Etat, der nicht einmal einem Fünftel der Kosten eines FDP-Parteitags entspricht. Wie bereits 2010 halfen auch wieder Piraten aus den anderen Bundesländern im Straßenwahlkampf.

Statt mit dem politischen Mitbewerber musstet ihr euch mit so skurrilen Gegnern wie „Tatort-Autoren“, amoklaufenden Verlegern und unfassbar schlechten Journalisten auseinandersetzen. Man hat euch für die Probleme der Urheber verantwortlich gemacht, die angeblich „enteignet“ würden. Man hat sich nicht gescheut, euch als Nazis zu bezeichnen – der schwersten „Vorwurf“, den man einem Deutschen machen kann. Dennoch habt ihr euch nicht beirren lassen und mit großem Enthusiasmus einen respektablen Wahlkampf hingelegt.

Respekt, Piraten! Es war mir eine Ehre, mit euch gewahlkämpft zu haben!

11. Mai 2012

Wahlkampf gegen Bertelsmann & Co.

Vor einem Monat beschlossen die Piraten in NRW auf ihrem ad hoc einberufenen Programmparteitag u.a., der fragwürdigen Bertelsmann-Stiftung den Kampf anzusagen und das NRW-Stiftungsrecht einer dringenden Revision zu unterziehen. Entlobbysierung der Politik ist eine Kernforderung der Piraten. Es war klar, dass die politisch einflussreiche Bertelsmann-Stiftung reagieren würde, insbesondere gegen eine Partei, die auch das bestehende Urheberrecht auf den Prüfstand stellt.

Die erste Angriffswelle – von wem auch immer initiiert – geriet peinlich: 51 Tatort-Autoren wähnten einen Zusammenhang zwischen Filesharing und dem Absatz von Drehbüchern. Die werden jedoch von der GEZ bezahlt, und zwar unabhängig davon, wie viele Leute sich die Filme ansehen.

Kaum weniger lächerlich scheiterte eine Hundertschaft angeblich Kulturschaffender, denn für die Kampagne „Mein K(c)pf gehört mir!“ ließen sich in erster Linie Verwerter und Profiteure einspannen. Selbst ein tatsächlicher Urheber wie ein Sänger der Prinzen hatte in Wirklichkeit längst einen Posten bei der GEMA.

Doch nun ist es – wem auch immer – gelungen, 1500 Urheber zusammen zu trommeln, deren Echo den Eindruck erweckt, als wollten die Piraten das Urheberrecht abschaffen, was nun einmal schlichtweg Rufmord ist. In der Liste der Künstler, die sich für die Kampagne hergegeben haben, finden sich auch die Namen von solchen, denen man ein höheres Maß an Intelligenz und Charakter zugetraut hätte. Schade eigentlich.

Liebe Urheber,

man hat euch verladen. Die euch suggerierten wirtschaftlichen Zusammenhänge sind eine Wahnvorstellung. Die bisherigen Verwertungsmodelle werden durch das freie Internet kaum spürbar beeinträchtigt, möglicherweise sogar begünstigt.

Die Sängerin Adele hat innerhalb eines Jahres 20 Millionen Alben verkauft, obwohl ihre Songs bei Youtube kostenlos zu hören sind. Die Filmindustrie produziert heute mehr und teurere Filme als je zuvor, obwohl nach einem Jahrzehnt Filesharing nach eurer Logik alle am Hungertuch nagen müssten. Bücher lesen die Leute nach wie vor lieber in gedruckter Form, lieber Herr Roger Willemsen und liebe Frau Charlotte Roche.

Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Konsumenten heute für Kultur genauso viel oder wenig ausgeben, wie ohne das Internet. Kino will man auf der großen Leinwand sehen, Mäusekino und Monitor sind ein schwacher Ersatz. Das Taschengeld eines Schülers ist nun einmal endlich. Wenn er sich nicht jeden Abend Kino leisten kann, musste er früher halt warten, bis er die Filme im TV umsonst sehen konnte – was sich heute durch das Internet umgehen lässt. Es hat sich im Prinzip nichts geändert. Auch weiterhin wird RTL Kinofilme ausstrahlen, ohne dass die Zuschauer dafür bezahlen oder gezwungen wären, sich die Werbung anzusehen. Musik wird nach wie vor im Radio zu hören sein, auch wenn Hörer die GEZ sparen oder lieber gleich auf Privatsender zurückgreifen.

Eure Logik, dass die Filesharer die kostenlosen Inhalte bei Internetsperren usw. kaufen würden, ist weltfremd. Natürlich wird es Fälle geben, in welchen Filesharing die Nachfrage beeinträchtigt, weil den Konsumenten die Digitalkopie reicht. Wie hoch dieser Anteil sein soll, wurde nie brauchbar ermittelt. Im Gegenteil dürfte es sogar so sein, dass Filesharer kulturinteressierter sind als gewöhnliche Konsumenten. Im Falle von kino.to stellte sich heraus, dass dessen Nutzer häufiger ins Kino gehen. Filesharing und Youtube sind also kostenlose Werbung für euch Urheber.

Und das wollt ihr, liebe Künstler, kriminalisieren und Hand ans Internet anlegen? Ist euch eigentlich noch immer nicht klar, dass die Marktmacht von Google, Amazon und Apple darauf basiert, dass die konventionellen Medienhäuser konservativ blieben – auf deutsch: die Entwicklung von Markt und Technik komplett verpennt haben und sich das Geschäft aus der Hand nehmen ließen?

Es dürfte genau eine Branche geben, bei der Filesharing u.a. mangels uneingeschränkter konventioneller Auswertungsformen tatsächlich die Absatzchancen schmälern könnte: Pornos. Das passt doch irgendwie ganz gut zu den 1500 Urhebern, die sich gerade prostituiert haben.

7. Mai 2012

Noch eine Woche ….

Ich bin gespannt, was die Medien uns diese letzte Wahlkampfwoche bieten/ausschneiden/anhängen werden …

Das reale Ergebnis der Schleswig-Holstein-Wahl sah unter Einrechnung der Nichtwähler so aus:

CDU 18,23

SPD 18,02

GRUENE 7,8

FDP 4,86

LINKE 1,33

PIRATEN 4,85

SSW 2,72

NICHTWÄHLER 39,86

Siehe auch den Waschtrommler.

3. Mai 2012

Markus Lanz und das „geistige Eigentum“

Lieber Markus Lanz,

du hast neulich einer Piratin etwas krawallig vom „geistigen Eigentum“ doziert, das man durch Kopien stehle. Das hat mich an eine alte Geschichte zwischen uns beiden erinnert, als du selbst mal einen von mir vertretenen Künstler schamlos ausgebeutet und dabei sein Kunstwerk sogar zerstört hast.

Während deiner Zeit bei einem großen Kölner Schundsender hattest du ein Scripted-Reality-Format moderiert, in welchem ihr Geld durch Verletzung von Persönlichkeitsrechten erwirtschaftet habt. In einem Fall hattet ihr einem Zauberkünstler eine Falle gestellt, in dem ihr ein Hotelzimmer mit versteckten Kameras verwanzt hattet. Ihr habt seinen Trick ausspioniert und den Mann im TV bloßgestellt. Den Trick mit seiner persönlichen Methode kann er seither nie wieder zeigen. Ihr hattet ihm nicht einmal eine Gage gezahlt.

Der Mann, ein sehr freundlicher wie zurückhaltender Künstler, hatte niemanden etwas getan. Er hatte zuvor zu Promotionzwecken einer konventionellen Zaubershow „die Lottozahlen vorhergesagt“, ein seit den 50er Jahren klassischer Zaubereffekt, den sogar David Copperfield mal in „Wetten dass …“ zeigte, deiner künftigen Show. Obwohl er sich von Scharlatenen entschieden distanziert, habt ihr es so aussehen lassen, als sei er ein Hochstapler, „der für Geld die Lottozahlen vorhersagt“. Und weil er sich weigerte, eure vorgegebenen Sätze zu sagen, habt ihr sie ihm im Off-Kommentar in den Mund gelegt. Ihr habt sogar versteckt gedrehte Aufnahmen gesendet, die ihn beim Umziehen im Hotelzimmer zeigten.

Um ihn zu beruhigen, hattet ihr angeboten, er könne „am Freitag“ ins Studio kommen, „um am Schnittplatz das Schlimmste zu verhindern“. Gesendet habt ihr es jedoch am Donnerstag.

Lieber Markus Lanz, erzähl du mir bitte nichts vom Respekt vor geistigem Eigentum von Künstlern.

PS: Das Oberlandesgericht Köln liebte Zauberkunst, der Vorsitzende Richter hatte gerade „The Prestige“ gesehen. Das dumme Gesicht und hilflose Gestammel eures Justiziars, der noch am Landgericht Köln auf erstaunliche Weise durchgekommen war, werde ich nie vergessen.

1. Mai 2012

Die Piratenprinzessin

Nachdem Marina Weisband als politische Geschäftsführerin der Piratenpartei ein halbes Jahr lang hinter den Kulissen gewirkt hatte und die ignoranten Medien nicht mit einer Frau sprechen wollten, da die Piraten ja lauter Männer seien, explodierte nach der Einladung zur Berliner Pressekonferenz im Oktober 2011 das Interesse an ihr förmlich. Sie hatte die Medien nicht gesucht, einige sogar boykottiert, doch trotzdem wurde sie plötzlich die Frontfrau einer von den Medien – nach wie vor – missverstandenen Partei. Die kommunikative Leistung der 24jährigen Studentin kann man kaum hoch genug einschätzen. Wie sie die Medien manchmal empfunden hat, illustrierte sie bereits im November 2011 mit dem obigen Bild „Lauschangriff“.

Es gab einige Momente, bei der ich sie auf Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte aufmerksam machte. Doch sie achtet als gute Piratin die Pressefreiheit auf fundamentale Weise und „entschuldigte“ sich mehrfach dafür, mich als ihren (theoretischen) Anwalt noch immer nicht reich gemacht zu haben. Ich denke, ich kann ganz gut damit leben …

Wenn die Medien Blödsinn über Piraten schreiben, dann müssen wir halt andere Wege finden, unsere Inhalte zu kommunizieren. Einer davon ist, den Medien einen Spiegel vorzuhalten.