Weil die TAZ ihren legendären „Gib mal TAZ“-Spot wegen einer vom Axel Springer-Verlag zu Unrecht erstrittenen einstweiligen Verfügung nicht verwerten konnte, hat sie Anspruch auf Schadensersatz. -> Kalle, gib mal Kohle!.
Weil die TAZ ihren legendären „Gib mal TAZ“-Spot wegen einer vom Axel Springer-Verlag zu Unrecht erstrittenen einstweiligen Verfügung nicht verwerten konnte, hat sie Anspruch auf Schadensersatz. -> Kalle, gib mal Kohle!.
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