„Dr. h.c. of Immortality“
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Ein Zauberkünstler hat aktuell juristische Probleme, weil er einen "akademischen" Titel verwendet hat: "Doktor der Unsterblichkeit". Die Staatsanwaltschaft Lübeck hatte nichts Besseres zu tun, als dem Gaukler Stefan Sprenger, der unter der Domain derhochstapler.de firmiert, die irdischen Folterinstrumente zu zeigen. Am 20. November muss der Frankfurter zum Amtsgericht Lübeck. Ich werde berichten ... ;-)
Mitte der 90er Jahre hatte ich in Saarbrücken den Fall eines Kabarettisten beobachtet, den man wegen seines Künstlernamens "Dr. K. Odie" vor den K. Di zerrte. In zweiter Instanz sprach ihn das Landgericht Saarbrücken frei. Der wurde schlussendlich von einem "Prof. Dr." verteidigt, der diesen Titel führen durfte.
Falls der der Hochstapler ins Loch geworfen werden sollte, werden natürlich skrupellose Kollegen profitieren ...
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Ursprünglich veröffentlicht unter
https://kanzleikompa.de/2013/10/29/dr-h-c-of-immortality/
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