Zugangserschwerungsgesetz bereits formell verfassungwidrig

Prof. Matthias Bäcker hielt beim Chaos Computer Congress einen überzeugenden Vortrag darüber, warum das Gesetz schon wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz ein Griff ins Klo war.

Bäcker weiß, wovon er redet: Vor seiner akademischen Karriere war er beim Bundesverfassungsgericht für die Begutachtung von Eingängen zuständig. Köhler wohl eher nicht. Gestern hätten es ihm Gäste erklären können.

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Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2010/02/18/zugangserschwerungsgesetz-bereits-formell-verfassungwidrig/

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