Zitieren aus persönlichen E-Mails eines Politikers
Im hier mehrfach berichteten Fall des ehemaligen Brandenburger Innenministers Speer, der sich gegen dem Axel Springer Verlag wegen der Preisgabe seiner E-Mails an seine - wie er zwischenzeitlich einräumte - Kindsmutter wehrt, hat das Kammergericht die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin bestätigt. Das Zitieren derartig privater Sachen muss nicht sein - aber ein hohes Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigt durchaus, dass man im Großen und Ganzen darüber berichten darf.
Herr Speer wünscht nun vom Axel Springer-Verlag 150.000,- Euro Geldentschädigung.
Die E-Mails waren sozusagen private Vorratsdaten, die in Speers Notebook gespeichert waren, das er sich klauen ließ. Eine Erfahrung wie die von Speer wünsche ich jedem seiner Innenminister-Kollegen, die sich für Bundestrojaner und ähnliche Schnüffeleien
Ursprünglich veröffentlicht unter
https://kanzleikompa.de/2011/04/18/zitieren-aus-personlichen-e-mails-eines-politikers/
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