Youtube muss Nutzer nicht verpetzen!

Die Rechteinhaberin des Films "Werner beinhart" hatte von Youtube die Herausgabe der Nutzerdaten eines Filmfreunds begehrt, der dort urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen hatte. Youtube begnügte sich jedoch mit dem Löschen. Das OLG München hat der Neugierde einer Absage erteilt, da das Hochladen kein "gerwerbliches Ausmaß" darstelle.

Tja, Werner, da hättest du mal besser in Köln geklagt ...

Verlinkte Videos

Die Beiträge stammen teilweise aus den Jahren 2008 ff.; einzelne Videos sind beim Anbieter womöglich nicht mehr verfügbar.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2011/11/18/youtube-muss-nutzer-nicht-verpetzen/

Backend: sqlite · erzeugt in 2,1 ms