Verunglimpfung des Bundespräsidenten

§ 90 StGB, die strafrechtlich erfasste Majestätsbeleidigung deutscher Staatsoberhäupter, hat eigentlich keine praktische Bedeutung. Soweit mir bekannt, waren die letzten Bundespräsidenten zu souverän, als dass sie von diesem archaischen Recht Gebrauch gemacht hätten.

Aber der angeschlagene Herr Wulff ist sich offenbar für gar nichts zu schade und hat laut einer Pressemeldung nunmehr dieses obrigkeitsstaatliche Relikt exhumiert. Ein Blogger hatte nicht den Obersten Dienstherren, sondern dessen fesche Gemahlin in beleidigender Weise auf Facebook per Fotomontage dargestellt und getextet:

"Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre."

Eigentlich hätte es die bürgerliche Beleidigung aus § 185 StGB wohl auch getan. Aber Wulff fordert Autorität ein. Das zivile Landgericht Hamburg scheint ihm nicht standesgemäß genug zu sein, der Mann bemüht vielmehr die Staatsschutzkammer Dresden. Muss sein. Hubschraubereinsatz?

UPDATE: Es ging wohl um dieses Foto. Das hatte ausgerechnet ein NPDler zum Anlass genommen, um gegen Frau Wulff Strafanzeige zu erstatten. Angeblich soll es gefotoshoped sein.

UPDATE: Mein Rant auf Telepolis.

Verlinkte Videos

Die Beiträge stammen teilweise aus den Jahren 2008 ff.; einzelne Videos sind beim Anbieter womöglich nicht mehr verfügbar.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2011/12/29/verunglimpfung-des-bundesprasidenten/

Backend: sqlite · erzeugt in 6,3 ms