Streng geheim: Darf man auf Wikileaks verlinken?

Diese Nacht brachte DIE ZEIT einen Vorabbericht über den geleakten Bericht zum Kundus-Massaker. Darin wird auch auf den bei Wikileaks vorgehaltenen Bericht verlinkt, der wie folgt klassifiziert ist:

VS - Nur für den Dienstgebrauch

Nur Deutschen zur Kenntnis

"VS" heißt natürlich "Verschlusssache", so dass wir uns im Bereich der §§ 94 ff StGB befinden - bei den Staatsgeheimnissen.

Mit Wikileaks fetzte sich letztes Jahr jemand, der sich als BND-Chef Ernst Uhrlau ausgab und den untauglichen Versuch unternahm, die Veröffentlichung eines geheimen Dokuments betreffend das Kosovo zu beenden.

Wie aber verhält es sich mit der Linkhaftung auf so eine Website? Macht man sich bei Verlinkung möglicherweise ebenfalls strafbar? Man denkt unwillkürlich an das seltsame Urteil des Landgerichts Humbug von 1998.

Hm. Naja ... Wenn etwas bei Wikileaks eingstellt wurde, ist es dort für jedermann auffindbar. Soweit bekannt, hat diese international agierende Organisation - "Geheimdienst des Volkes" - noch nie ein Dokument wieder gelöscht.

Daraus folgt: Wenn ein Staatsgeheimnis von Wikileaks verbreitet wurde, ist es keines mehr. Daher: Verlinken, was das Zeug hält! Spread the word!

UPDATE:

Der Kollege Jens Ferner kommentiert meinen Beitrag auf seiner Website und verweist auf den Fall mit der Hausdurchsuchung. Beim Betreffenden handelte es sich allerdings nicht um einen "Webmaster", sondern um einen Förderer, der die deutsche Domain auf seinen Namen angemeldet hatte.

Recht hat er allerdings, nicht zu unbekümmert zu verlinken. Wie besonders die Leser meines Blogs wissen, macht man sich ja ggf. verlinkte Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu eigen, wenn man sich aus Sicht des Landgericht Hamburgs nicht schnell genug distanziert.

UPDATE:

Scheint doch einen Linkfall zu geben.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2009/12/14/streng-geheim-darf-man-auf-wikileaks-verlinken/

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