Stilblüten des Monats

https://www.youtube.com/watch?v=9kzHrdPneTM

Das Beste aus gegnerischen Schriftsätzen im Januar:

"Die Zuziehung des Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners (...) war nicht notwendig. Es handelt sich bei dem Rechtsstreit um keine medienrechtliche Fallgestaltung, sondern um zivilrechtliche Unterlassungansprüche."

(Medienanwälte befassen sich zu ca. 90% mit zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen.)

"Zwischen den Parteien besteht kein Wettbewerbsverhältnis."

(Es handelte sich um zwei große Konzertveranstalter.)

"Mangels Urheberrechts und mangels dessen Übertragbarkeit gem. § 29 UrhG macht der Kläger das behauptete ausschließliche Recht an der Verwertung des Lichtbilds aus eigenem Recht geltend."

(Mal § 31 UrhG lesen ...?)

"Gegen die ausschließliche Nutzungsübertragung spricht ebenfalls, dass dieses Bildnis von der XXX verwendet wird."

(Mal § 31 Abs. 3 UrhG lesen ...?)

Verlinkte Videos

Die Beiträge stammen teilweise aus den Jahren 2008 ff.; einzelne Videos sind beim Anbieter womöglich nicht mehr verfügbar.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2020/02/03/stilblueten-des-monats/

Backend: sqlite · erzeugt in 1,4 ms