Stilblüten des Monats
https://www.youtube.com/watch?v=9kzHrdPneTM
Das Beste aus gegnerischen Schriftsätzen im Januar:
"Die Zuziehung des Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners (...) war nicht notwendig. Es handelt sich bei dem Rechtsstreit um keine medienrechtliche Fallgestaltung, sondern um zivilrechtliche Unterlassungansprüche."
(Medienanwälte befassen sich zu ca. 90% mit zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen.)
"Zwischen den Parteien besteht kein Wettbewerbsverhältnis."
(Es handelte sich um zwei große Konzertveranstalter.)
"Mangels Urheberrechts und mangels dessen Übertragbarkeit gem. § 29 UrhG macht der Kläger das behauptete ausschließliche Recht an der Verwertung des Lichtbilds aus eigenem Recht geltend."
(Mal § 31 UrhG lesen ...?)
"Gegen die ausschließliche Nutzungsübertragung spricht ebenfalls, dass dieses Bildnis von der XXX verwendet wird."
(Mal § 31 Abs. 3 UrhG lesen ...?)
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https://kanzleikompa.de/2020/02/03/stilblueten-des-monats/
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