Recht am eigenen Penis-Bild?

Nein, wenn jemand anderes das Gemächt gezeichnet hat, gilt dessen Urheberrecht - auch gegenüber dem Modell. Das jedenfalls meint Kollege Eisenberg und hat einen Krawallblogger abgemahnt, den er recht gut kennt.

Der hat die Abmahnung gekonnt verwertet.

Hihi!

Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2009/10/29/recht-am-eigenen-penis-bild/

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