Rapid Share darf nicht mehr vorlesen
Das Landgericht Hamburg hat gegen die Filesharingplattform Rapid Share eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen. Der Film "Der Vorleser" darf dort nicht mehr Dritten zugänglich gemacht werden.
Ursprünglich veröffentlicht unter
https://kanzleikompa.de/2009/12/16/rapid-share-darf-nicht-mehr-vorlesen/
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