Rapid Share darf nicht mehr vorlesen

Das Landgericht Hamburg hat gegen die Filesharingplattform Rapid Share eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen. Der Film "Der Vorleser" darf dort nicht mehr Dritten zugänglich gemacht werden.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2009/12/16/rapid-share-darf-nicht-mehr-vorlesen/

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