Pressearbeit eines Strafverteidigers
Zum Thema Pressekommunikation eines Strafverteidigers halte ich es mit dem Kollegen Thilo Pfordte: Null.
Verteidigerkommentare in der Presse nutzen dem Mandanten genau nichts, können ihm aber schaden. Vor der Presse wie vor den Behörden gilt: Wer früher singt, sitzt länger.
Der öffentliche Arbeitsplatz eines Strafverteidigers ist der Gerichtssaal. Ende. Wer ins Fernsehen usw. will, soll sich halt beim "RTL-Supertalent" bewerben. Strafverteidiger sind keine Pressesprecher, PR-Berater oder ähnliches, außerdem unterliegen sie einer beruflichen Schweigepflicht. Bewusste Prozessführung über die Medien nutzt nur, wenn man diesbezüglich ein Konzept hat - man sollte aber wissen, dass die meisten Strafrichter allergisch auf solche Mätzchen reagieren.
Dem ausführlichen Kommentar des Kollegen Vetter zu einem aktuellen Mordfall ist ansonsten nichts hinzuzufügen.
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Ursprünglich veröffentlicht unter
https://kanzleikompa.de/2010/11/25/pressearbeit-eines-strafverteidigers/
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