Nacktbild einer Politikerin verstößt gegen Persönlichkeitsrecht

Mein Blogleser Kai Diekmann ist nicht der einzige, der von Künstlern in der Öffentlichkeit entblößt wird. Nachdem Peter Lenk ja schon seit Jahren die nackten Tatsachen offenbart, hatte nun die Künstlerin Erika Lust  die Dresdner Oberbürgermeisterin Helga Orosz nur in Strapsen bekleidet gemalt, wobei ein politischer Bezug durch den Titel "Frau Orusz wirbt für das Weltkulturerbe" hergestellt worden war.

Die Sächsische Zeitung meldet:

Nach der erfolgreichen Unterlassungsklage darf die aus Kasachstan stammende Künstlerin ihr Bild künftig weder im Original noch als Replikat öffentlich machen oder sie riskiert ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro. Nach dem Gerichtsentscheid kündigte die Künstlerin Berufung an.

In ihrem Urteil verwiesen die Richter darauf, dass in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte von Orosz das Recht auf Kunstfreiheit einschränkten. Vor allem die explizite Darstellung der Geschlechtsteile sei ein unzulässiger Eingriff in die Intimsphäre. Zudem werde die Oberbürgermeisterin mit ihrer Amtskette gezeigt - damit „in Würden, aber nicht in Würde“, wie der Vorsitzende Richter Stephan Schmitt sagte.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2009/12/03/nacktbild-einer-politikerin-verstost-gegen-personlichkeitsrecht/

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