LG Berlin erlaubt irreführende Werbung der Atomindustrie

Von wegen " CO2-Ausstoß = 0":

Bei der unmittelbaren Gewinnung von Kernenergie entsteht kein CO2-Ausstoß. Bei der Herstellung der Brennelemente allerdings nicht zu knapp ...

Die Verbraucherzentrale NRW unterlag der Atomlobby.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2010/11/11/lg-berlin-erlaubt-irrefuhrende-werbung-der-atomindustrie/

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