LG Berlin: Enercon vs. Atomlobby
Der Windernergie-Kraftwerk-Hersteller Enercon fand es nicht witzig, dass sich die Atomlobby mit seinen Windrädern gemein machte. Auf einer Fotomontage waren die mit grünem Fuß markenrechtlich geschützten Windräder und ein Atommeiler mit der Behauptung „Klimaschützer unter sich – Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“ zu sehen. "Rufausbeutung" befand das Landgericht Berlin und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Atomlobby.
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https://kanzleikompa.de/2010/12/13/lg-berlin-enercon-vs-atomlobby/
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