Landgericht München verbietet Beyoncé-Video wegen angeblich plagiierten Dessous
Selten hat man im Urheberrecht ein so ansprechendes Corpus Delicti! Bei den Dessous hat sich der Schneider dem ihn inspirierenden Originaldesign "mit großem Respekt genähert", wie man so schön sagt. Das Landgericht München I folgte dem Kläger Triumph, der in dem Kostüm im Video von Sony ein Plagiat sah.
Aus diesem Grunde darf das Video in Deutschland nicht mehr gezeigt werden. Das obige Youtube-Video darf daher nur außerhalb der Staatsgrenzen angesehen werden.
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https://kanzleikompa.de/2010/02/11/landgericht-munchen-verbietet-beyonce-video-wegen-angeblich-plagiierten-dessous/
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