Lama Ole Nydahl scheitert an irdischem Gericht - "Diamantweg" führte nicht zum Ziel

Das OLG Karlsruhe hat der Berufung meiner Mandantin gegen eine Ordnungsmittelfestsetzung des Landgerichts Mannheim stattgegeben. Seine Heiligkeit, der berühmt-berüchtigte Lama Ole Nydahl, hatte meiner Mandantin den Verstoß gegen einen Prozessvergleich vorgeworfen, der bestimmte Äußerungen untersagte. Ein Unbekannter hatte vor Abschluss des Vergleichs über eine seiner Meinung nach unberechtigte einstweilige Verfügung kritisch berichtet und dabei den Unterlassungstenor wiedergegeben.

Das Landgericht verhängte eine Ordnungsstrafe, welche die unvermögende Mandantin hätte absitzen müssen. Das OLG Karlsruhe sah die Veröffentlichung jedoch als zulässige Auseinandersetzung mit dem Verbot an. Diese habe einen anderen Kontext und eine andere Stoßrichtung als der referierte Originalartikel. Jedenfalls im Rahmen eines Ordnungsmittelverfahrens wird seine Heiligkeit damit wohl leben müssen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 23.03.2015, 36 W 99/14.

Auch andere Lamas beschäftigen mich gerade beruflich ...

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Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2015/03/30/lama-ole-nydahl-scheitert-an-irdischem-gericht-diamantweg-fuehrte-nicht-zum-ziel/

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