Kommentare zum verbotenen Wahlspot von Mainz und zu den verbotenen Bildern von Koblenz

Heute habe ich auf TELEPOLIS zwei medienrechtlich interessante Fälle kommentiert.

Zum einen verweigert das ZDF auch die Ausstrahlung einer zensierten Fassung des PARTEI-Werbespots.

Zum andern hat das OLG Koblenz einen Löschungsanspruch für erotische und intime Fotos des Ex-Partners ausgeurteilt, den es so bislang noch nicht gab.

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Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2014/05/21/kommentare-zum-verbotenen-wahlspot-von-mainz-und-zu-den-verbotenen-bildern-von-koblenz/

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