Kein Argument für Vorratsdatenspeicherung

Derzeit entblöden sich gewisse Politiker nicht, aus den Anschlägen in Norwegen Kapital zu schlagen, im dem sie nach der Vorratsdatenspeicherung rufen.

  1. Norwegen hatte bereits eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt, was die Tat offensichtlich nicht verhindert hat. UPDATE: Die Einführung war lediglich beschlossen worden, aber offenbar erst für 2012 vorgesehen. Anhaltspunkte dafür, dass der offenbar allein handelnde Attentäter, der sich als Bauer getarnt hatte, durch die Vorratsdatenspeicherung aufgefallen wäre, sind nicht ersichtlich.
  2. Der Attentäter hatte in aller Öffentlichkeit im Internet seinen Hass zelebriert, den auch die Behörden hätten überwachen können, hätten sie es gewollt.
  3. Das BVerfG hat die zwischenzeitlich bestandene Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.

Siehe auch

UPDATE:

Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2011/07/25/kein-argument-fur-vorratsdatenspeicherung/