Handfeste Auseinandersetzung über denkmalgeschütztes Kunstwerk
Ein Pächter einer Burg am Rhein hatte ein Wandgemälde aus dem 19. Jahrhundert zunächst übermalt, "um es besser sichtbar zu machen", dann aber gleich ganz mit Wandfarbe übermalt - ohne die Denkmalschutzbehörde zu konsultieren. Die Eigentümerin der Immobilie war mäßig angetan und sandte ihren Advokaten - der vom Burgherren nach alter Ritter Sitte verdroschen wurde.
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