GVU: Erste Anklage wegen kino.to
Die GVU meldet:
Wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anfang dieser Woche Anklage vor der großen Strafkammer beim Landgericht Leipzig gegen den ersten der mutmaßlichen Betreiber von kino.toerhoben. Dem Beschuldigten wird die Mittäterschaft am diesem illegalen Filehoster-Portal-System vorgeworfen.Die Anklage ist Folge einer internationalen Durchsuchungsaktion gegen kino.to unter der Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) am 8. Juni dieses Jahres. In deren Verlauf beschlagnahmten die Beamten die Domain von kino.to sowie die Server mehrerer Streamhoster und verhaftete 13 Personen. Sechs dieser Tatverdächtigen sitzen bis heute in Haft, darunter der nun Angeklagte.
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