Gegendarstellung nach Richtigstellung in der Süddeutschen

Auf der Medienseite druckte die Süddeutsche heute eine Gegendarstellung des SWR-Intendanten wegen irgendwas ab. Darunter teilte die SZ (vorwurfsvoll?) mit, der SWR-Mann habe auf Abdruck der Gegendarstellung bestanden, obwohl man die Sache von sich aus bereits richtig gestellt habe.

Eigentlich ist eine redaktionelle Richtigstellung ein "Mehr" im Vergleich zur Abdruckverpflichtung einer vom Berechtigten eingereichten Gegendarstellung, die stimmen kann oder auch nicht, trotzdem gedruckt werden muss. Bei redaktioneller Richtigstellung kann mitunter sogar das Rechtsschutzbedürfnis für presserechtliche Ansprüche entfallen, etwa dann, wenn man dem potentiellen Anspruchsteller zuvorkommt.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2010/04/17/gegendarstellung-nach-richtigstellung-in-der-suddeutschen/

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