Filesharing: Ein Film soll laut LG Köln für "gewerbliches Ausmaß" ausreichen

Das Ausmaß der krassen Entscheidungen des Landgericht Kölns im Filesharing-Bereich nimmt kein Ende: Wie Dr. Damm & Partner melden, dass

eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gem. § 101 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG vorliegt, wenn eine besondere Schwere der Rechtsverletzung vorliegt, was konkret bejaht wurde, da eine umfangreiche Datei in Form eines Films vor bzw. unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht worden sei

Verlinkte Videos

Die Beiträge stammen teilweise aus den Jahren 2008 ff.; einzelne Videos sind beim Anbieter womöglich nicht mehr verfügbar.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2010/02/10/filesharing-ein-film-soll-laut-lg-koln-fur-gewerbliches-ausmas-ausreichen/

Backend: sqlite · erzeugt in 1,9 ms