Die Spenden der Hurenwanderer gehen an das Tucholsky-Museum

Wie gestern das OLG Köln entschied, darf der Verlag Voland & Quist für das  aktuelle Werk von Julius Fischer weiterhin den Titel "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" benutzen. Der Verlag der mittelalterlichen Mitbewerberin "Wanderhure" hatte das Nachsehen, da der Titel selbst Kunst sei und vorliegend die Kunstfreiheit vor Markenfreiheit gehe ("Wanderhuren müssen sich Revier teilen").

Die vom Verlag eingesammelten Spendengelder gehen wie geplant an das Kurt-Tucholsky-Museum in Rheinsberg.

Az.: OLG Düsseldorf, I-20 U 63/14

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Ursprünglich veröffentlicht unter https://kanzleikompa.de/2014/08/06/die-spenden-der-hurenwanderer-gehen-an-das-tucholsky-museum/

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