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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Pressemitteilung: Genosse Eumann wird neuer LMK-Direktor

Das OVG Rheinland-Pfalz hat die Beschwerde des Rechtsanwalts Markus Kompa gegen die Wahl von Herrn Dr. Marc Jan Eumann als neuen Direktor der LMK heute per Beschluss abgewiesen – mit folgender Begründung:

1. Die LMK-Versammlung hat Narrenfreiheit.

2. Die Bewerbung sei nicht ernst gemeint gewesen.

Die einen haben Narrenfreiheit, die anderen werden zu Narren erklärt.

Die Bewerbung des Rechtsanwalts war jedoch ganz sicher nicht satirischer als die des Herrn Dr. Eumann, der trotz fehlender Karenz und Eigenschaft als Jurist für ein Amt antrat, für das er in NRW genau diese Voraussetzungen per Gesetz installierte. Der private Rundfunk wird in Rheinland-Pfalz nunmehr von einer Person kontrolliert, die beim Umgang mit fremden Finanzen u.a. sogar strafrechtlich aufgefallen ist.

Die Verwaltungsakte zu dieser Direktorenwahl lässt keinen anderen Schluss zu, als dass hier mit Gewalt andere Bewerber abgehalten und einzig der Berufspolitiker ohne Perspektive Herr Dr. Eumann durchgeschleust werden sollte. Wie der langjährige Parteigänger und Ex-Medienstaatssekretär ausgerechnet „Staatsferne“ verwirklichen will, bleibt rätselhaft.

Nach einem Vierteljahrhundert SPD-Regierung in Rheinland-Pfalz scheint das Parteibuch des Herrn Dr. Eumann allerdings tatsächlich besser zu Land und Leuten zu passen. Der Vorsitzende des Senats, der diesen Beschluss gefasst hatte, war vor seiner Berufung zum Präsident des Oberverwaltungsgerichts von 2006 Justiziar der SPD-Fraktion im Mainzer Landtag.

Kompa dankt seinem Team an namhaften Verwaltungsjuristen, die ihn in Vorder- und Hintergrund unterstützt haben, sowie den 392 Personen, die ihm zur Finanzierung des Rechtsstreits ihren „Rundfunkbeitrag“ überwiesen haben. Kompa gratulierte als erstes auch seinem Kontrahenten Herrn Dr. Eumann, der solcherlei besonders zu schätzen weiß.

In der aktuellen Pressemitteilung legt das Oberverwaltungsgericht Kompa die Formulierung in den Mund, Kompa hätte sich in der Weise geäußert, als hätte er lediglich „formal“ kandidiert. Der Presseanwalt hat daraufhin das Gericht abgemahnt und eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt – kostenpflichtig.

« Als die Atombomben Deutschland veränderten – Die Creative Commons-Rechnungen des „Fotografs“ Marco Verch für kostenlose Bildlizenzen »

Autor:
admin
Datum:
29. März 2018 um 16:59
Category:
Abmahnung,Allgemein,einstweilige Verfügung,Medienmanipulation,Medienrecht,Rundfunkrecht,Verwaltungsrecht
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Oberverwaltungsgericht bestätigt Eumann-Wahl zum neuen LMK-Direktor | radioWOCHE - Aktuelle Radionews, UKW/DAB+ News und Radiojobs

    […] aüßert sich in seinem Blog zu diesen Vorwürfen wie folgt: “Die Bewerbung des Rechtsanwalts war jedoch ganz sicher nicht satirischer als die […]

    #1 Pingback vom 31. März 2018 um 16:46

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