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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Matussek und das A-Wort – UPDATE

Der katholisch-konservative Dampfplauderer Matthias Matussek verfügt über eine bemerkenswerte presserechtliche Erfahrung mit dem A-Wort.

In der Kurt Krömer-Show war er vom Gastgeber als „Pöbelhans“, „Pöbler“ und „hinterfotziges Arschloch“ begrüßt worden. Seine Prozesshanselei gegen den Comedian fanden 2013 sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg albern. Da Matussek gute Miene zum Spiel gemacht und den Ball ebenfalls vulgär aufgegriffen hatte, musste er sich hieran festhalten.

Mehr Glück hatte Prozesshansel Matussek am Landgericht Köln, als er gegen die taz-Journalistin Silke Burmester vorging. Nachdem der WELT-männische Journalist von einem taz-Puff gesprochen hatte, wollte er nicht mit der Bezeichnung „Puffgänger“ leben. Einen solchen Gang dürfte er künftig auch nur schwer finanzieren können.

Denn nachdem die WELT-Chefedakteure einen Tweet Matusseks als „durchgeknallt“ getadelt hatten, nahm sich das Ehrenmitglied im Verein für deutsche Sprache die Freiheit, mit dem A-Wort zu parieren. Daraufhin reagierte das Haus nicht presse-, sondern arbeitsrechtlich und gab dem Mann den Laufpass. Wer selbst bei Springer aus charakterlichen Gründen rausfliegt, dem dürfte auf dem publizistischen Arbeitsmarkt nur ein geringes Spektrum zur Auswahl stehen.

UPDATE:

Matussek dementiert.

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