EuGH: YouTube-Videos dürfen eingebunden werden

 

Der Europäische Gerichtshof hat sich auch meiner Meinung zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Einbindens von YouTube-Videos angeschlossen. Wenn etwas anderes rausgekommene wäre, hätte ich mit meinem Blog Insolvenz anmelden müssen … ;)

EuGH C-348/13 Beschluss vom 21. Oktober 2014

Die Entscheidung bezieht sich nur auf Urheberrecht. In der nach wie vor am OLG Hamburg anhängigen Klehr-Berufung geht es um Persönlichkeitsrecht. Ich glaube allerdings nicht, dass ein verständiges Gericht da zu anderen Ergebnissen kommt.

4 Antworten

  1. […] Der Europäische Gerichtshof hat gerade beschlossen, dass es keine Urheberrechtsverletzung darstellt, ein YouTube-Video einzubetten. Na ein Glück, sonst hätte ich meine Spielwiese nämlich zu machen können. […]

  2. […] Der EuGH hat entschieden, dass das einbetten von YouTube-Videos nicht gegen das Urheberrecht verstö…. Dass sich damit sogar der Europäische Gerichtshof befassen musste, sagt viel über unser Rechtssystem und den vorherrschenden Urheberrechtsfanatismus aus. […]

  3. […] Das Einbetten von Youtube-Videos verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Es sagt viel über unser Rechtssystem aus, dass für diese Erkenntnis überhaupt der EuGH angerufen werden musste. […]

  4. […] EuGH: YouTube-Videos dürfen eingebunden werden Der Europäische Gerichtshof hat sich auch meiner Meinung zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Einbindens von YouTube-Videos angeschlossen. Wenn etwas anderes rausgekommene wäre, hätte ich mit meinem Blog Insolvenz anmelden müssen… Die Entscheidung bezieht sich nur auf Urheberrecht. In der nach wie vor am OLG Hamburg anhängigen Klehr-Berufung geht es um Persönlichkeitsrecht. Ich glaube allerdings nicht, dass ein verständiges Gericht da zu anderen Ergebnissen kommt. Quelle: kanzleikompa […]