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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Vortrag zu Hanussen

Gestern vor genau 79 Jahren wurde der schillernde Hellseher Erik Jan Hanussen ermordet. Hanussen hatte Anfang der 30er Jahre durch einen Gerichtsprozess internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen, weil ihn unzufriedene Hellseh-Kunden ihn im tschechischen Leitmeritz angezeigt hatten. Die deutsche Übersetzung des veralteten Paragraphen in der Anklageschrift lautete, der Täter habe den Schwachsinnausgenutzt. Hanussens Anwalt beantragte daraufhin, festzustellen, dass die Nebenkläger schwachsinnig seien.

Hanussens Anwalt war nicht weniger trickreich als sein berühmter Mandant. Auch presserechtlich gab es für ihn Arbeit. Insbesondere gelang Hanussen sogar ein Presse-Hack, in dem er einer kritischen Zeitung einen verriss über sich selbst zuspielte, diesen jedoch so codierte, dass er eine Spottbotschaft über die Redaktion ergab. Da Hanussen wusste, wie der Artikel gesetzt würde, plante er den Beitrag so, dass jeweils die ersten Worte einer Zeile in der Spalte herunter gelesen die Zeitung lächerlich machte.

Über Hanussen hatte ich mit Hilfe von dessen Biographen Dr. Wilfried Kugel vor vier Jahreneinen Beitrag bei Telepolis geschrieben. Kommenden Freitag halte ich um 20 Uhr im „café arte“ in Münster einen Experimentalvortrag über Hanussen und seine Fähigkeiten. Mir gelingen ja auch manchmal komische Dinge.

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Autor:
admin
Datum:
26. März 2012 um 11:38
Category:
Allgemein,Die lieben Kollegen,Medienmanipulation,Politik,Strafrecht,Verdachtsberichterstattung
Tags:
 
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