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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Loriot-Tochter ./. Wikimedia: Ja, wo laufen Sie denn – nicht? (UPDATE)

Abbildungen der Briefmarken, die Motive aus den legendären Loriot-Sketchen „Das Frühstücksei“, „Herren im Bad“ und „Auf der Rennbahn“ und „Sprechender Hund“ sowie den Schriftzug „Loriot“ zeigt, dürfen einstweilen nicht mehr in der Wikipedia öffentlich zugänglich gemacht werden. Das hat die 15. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden.

Die Kammer führte es, es handele sich bei den Briefmarken insbesondere nicht um öffentliche Werke nach § 5 UrhG. Sie sieht in der Wiedergabe des väterlichen Werks mit dem bekannten Schriftzug „LORIOT“ eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Tochter.

Wikimedia International in San Francisco hat die deutsche Verfügung umgesetzt und entsprechend gelöscht. Die Begründung, warum man sich dem teutonischen Gericht beuge, bezieht sich allerdings nicht auf Persönlichkeitsrecht, vielmehr ist man der Ansicht, dass die Motive auch in den USA Urheberrechtsschutz genießen.

UPDATE: Hier ist die Rechtsansicht der Kanzlei von Wikimedia Deutschland.

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