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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


RTL mahnt fernsehkritik.tv ab

Der Boulevard-Sender RTL findet es nicht witzig, dass fernsehkritik.tv T-Shirts verkauft und dabei das RTL-Logo im Zusammenhang mit einer Fäkalie verwendet. Holger Kreymeyer, dessen Website mit dem Grimme-Preis ausgezeichnet wurde, lässt sich nicht einschüchtern. Gut so!

Gourméts des Markenrechts erinnern sich an die Urteile zu BMW und Lusthansa sowie Mars.

UPDATE: Ausführlicher Bericht im GULLI.

« Foul im Strafraum – Verratenen Verräter, die verraten wurden »

Autor:
admin
Datum:
4. September 2011 um 11:14
Category:
Abmahnung,Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,PR,Pressefreiheit,Zensur
Tags:
 
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