Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Käfer-Zelt

Ein aus dem Unterschichten-TV bekanntes Dschungelcamp hatte ein Zelt, in welchem offenbar Insekten verzehrt oder sonstig verwendet werden, als „Käfer-Zelt“ beschriftet. Das störte einen Münchener Edelgastronomen, dessen Name hier nicht erwähnt werden soll, der auf dem Oktoberfest ebenfalls Mahlzeiten in einem Zelt anbietet. Der Koch erwirkte am Landgericht München gegen den Krawallsender eine einstweilige Verfügung, damit die Zelte künftig nicht mehr verwechselt werden.

In der Hamburger Pressekammer hätte die dort vor zwei Jahren beschäftigte Richterin Frau Dr. Käfer wohl ebenfalls Verständnis gehabt …

« Euroweb lernt den Streisand-Maschmeyer-Effekt – und biedert sich bei der Wikipedia an – IM Notar oder halt nicht »

Autor:
admin
Datum:
19. Januar 2011 um 18:51
Category:
Allgemein
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.