Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Mit 66 ist noch lange nicht Schluss! (Schälike ./. Anwälte)

Und wieder darf der experimentelle Rechtsforscher Schälike seiner Liste gewonnener Auseinandersetzung mit Medienanwälten einen weiteren Sieg hinzufügen – den 66.sten! Die Ironie ist, dass es diesmal um ebendiese Liste ging.

Ein Berliner Anwalt hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Aufführung seines Namens erwirkt. Der Blogger lässt sich jedoch schon lange nicht mehr auf Gefechte im einstweiligen Rechtsschutz ein, sondern fordert prinzipiell Hauptsacheverfahren. Heute wurde bekannt, dass der Kollege den Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erklärt hat.

« Finanzvertrieb will Urteil zensieren – „Beraten und Verkauft“ – Pentagon bittet US-Medien, WikiLeaks-Dokumente zu unterdrücken »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.