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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Seltsames BILD

Ich kann derzeit Kai Dieckmanns aktuelle Spitze auf den Kollegen E. nicht so recht einordnen, zumal das Bild leider zu klein ist, um den Träger des eindrucksvollen, äh, nunja, … zu identifizieren.

Update: Ah, jetzt, ja!

« Name eines TV-Moderatores darf nicht im Zusammenhang mit dessen Neffen genannt werden, wenn dieser eine schlechte Presse hat – BGH weist absurde Hamburger Zurechnung von Interviewäußerungen zurück »

Autor:
admin
Datum:
16. November 2009 um 18:23
Category:
Allgemein,Die lieben Kollegen,Internet,Persönlichkeitsrecht
Tags:
 
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