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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


23. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (11)

Nachdem der Anwalt des sympathischen Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr in der mündlichen Verhandlung am Landgericht Hamburg erklärte, er habe nicht ausreichend Zeit gehabt, auf die jüngsten Schriftsätze der Beklagten zu antworten, gewährte ihm die Pressekammer eine Schriftsatznachlassfrist. Knapp 11 Monate nach Einreichung der Klage, die man in Hamburg als unschlüssig bewertete, fallen dem Herrn Dr. Nikolaus Klehr nun plötzlich noch 1,997 kg ein, mit denen er seiner Klage zum Erfolg verhelfen möchte. Allerdings scheinen Masse und Qualität vorliegend in einem umgekehrt proportionalen Verhältnis zu stehen.

Herrn Dr. Nikolaus Klehr erzürnten Websites, die man bei Google-Suchen findet, weshalb er jemanden sowie Google verklagt. Nun ja, wenn man heute nach „Dr. Nikolaus Klehr“ googelt, findet man in der Top Ten nunmehr neue Seiten, die Herrn Dr. Nikolaus Klehr vermutlich nicht gefallen werden. Das haben Sie aber gut hingekriegt, Herr Doktor!

14. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (10)

Die umfangreichen Schriftsätze der Klehr-Anwälte, die hier so über meinen Schreibtisch gehen, sind nun verfilmt worden. Letzte Woche sendete der Bayerische Rundfunk diese Reportage über eine erstaunliche Lücke in der Aufsicht über Mediziner – und Dr. Nikolaus Klehrs ausgelebtes Bedürfnis nach Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.

Von den im Beitrag aufgestellten Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen und Andeutungen distanziere ich mich. Ich habe von Medizin keine Ahnung und kann auch die Echtheit der abgebildeten Dokumente nicht beurteilen.

7. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (9)

Die BR-Journalistin Claudia Gürkov hat mein Ansehen ihres Berufsstandes entscheidend gehoben. Mehr als ein halbes Jahr recherchierte sie intensiv zu den Machenschaften des sympathischen Krebsbehandlers Dr. Nikolaus Klehr, der von der Lokalzeitung bis hin zu TV-Sendern und Google etliche Kritiker verklagt hat. In drei Verfahren kreuze ich gerade an Hamburger Gerichten mit diesem streitlustigen Zeitgenossen die Klingen.

Herr Dr. Nikolaus Klehr wehrt sich vehement dagegen, dass seiner Therapie die Wirksamkeit abgesprochen wird. Sein Anwalt ist der Meinung, die Beweislast für die Unwirksamkeit seiner Methode läge beim Kritiker: Persönlichkeitsrecht ./. Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit.

Der BR-Beitrag, der hier als Podcast herunter zu laden ist, wirft ein erschreckendes Licht auf die lückenhaften rechtlichen Möglichkeiten, einem fragwürdigen – „Mediziner“ möchte ich ihn eigentlich nicht nennen –  das Handwerk zu legen.

15. September 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (8)

Der verkannte Krebs-Behandler Herr Dr. Nikolaus Klehr verklagt gerade eine Person sowie Google auf Unterlassung, weil diese angeblich ein Zitat des vormaligen Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, Herrn Dr. Hans Hege ventilierten, der den werten Herrn Dr. Nikolaus Klehr „ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ und einen „Scharlatan genannt haben soll.

In der Sendung Panorama“ vom 10.12.1998 soll Herr Dr. Hege angeblich gesagt haben:

“Wir sind der Überzeugung, dass ein Mensch, der sich so verhält wie Herr Dr. Klehr, entweder ein Ungeheuer ist, ein – ich sage bewusst: ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer ist, oder aber – nämlich dann, wenn er wirklich eine wirksame Methode haben sollte – oder aber schlicht und einfach, und das ist meine persönliche Überzeugung, ein Scharlatan, der mit der Hoffnung von Krebskranken Geld macht.”

Man hat mir gesagt, im Internet seien diese Worte unter

http://www.esowatch.com/media/Klehr/klehr.mpg
http://www.esowatch.com/media/Klehr/klehr.wmv

bei Minute 1:20 bis 2.01 zu finden. Ich wage es jedoch gar nicht, mir diese Sendung überhaupt anzusehen, erst recht nicht, sie zu verlinken, weil ich mir nach Meinung meiner Leser in Hamburg dann möglicherweise Inhalt zu eigen machen würde. Das möchte ich aber nicht, weil es anscheinend irgendwelche Details gibt, die Herrn Dr. Klehr stören. Wer sich für das Zitat des Herrn Dr. Hege interessiert, möge den Panorama-Beitrag bitte nur von Minute 1:20 bis 2.01 zur Kenntnis nehmen und ansonsten sie Sendung auslassen, in der vermutlich von vorne bis hinten gelogen wird und die Persönlichkeitsrechte und unternehmerischen Interessen des Herrn Dr. Klehr mit Füßen getreten. Ich distanziere mich ausdrücklich von diesem möglicherweise verleumderischen Panorama-Beitrag, insbesondere von den Behauptungen über angebliche Endotoxine, davon verstehe ich nichts. Und ich mache mir insbesondere auch nicht das Zitat des Dr. Hans Hege zu eigen. Herr Dr. Niklaus Klehr ist kein Ungeheuer, sondern humanoid. Der Erwerb ist sicherlich nur ein Nebenprodukt von Herrn Dr. Klehrs unermüdlichem Kampf gegen den Krebs, dem seine missgünstigen Mitbewerber die Anerkennung versagen. Und nur, weil etliche Ärzte Herrn Dr. Klehr öffentlich einen Scharlatan genannt haben, muss das ja nicht stimmen, so dass ich mich auch von dieser wertungsgeprägten Äußerung distanziere, denn ich bin kein Mediziner.

23. April 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (6)

Dr. Nikolaus Klehr muss nun erfahren, was man unter dem Streisand-Effekt versteht. Dr. Nikolaus Klehrs freundlicher Hamburger Rechtsanwalt war mir in letzter Zeit ein wenig lästig geworden und hatte unverlangte Faxe gesandt. Mein Hinweis, dass ich jeden Einschüchterungsversuch nach dem Hydra-Prinzip mit einer Ausweitung meines Informationsangebots beantworten würde, scheint nicht verstanden worden zu sein – und das, obwohl ich einen weiteren freundlichen Hamburger Kollegen genannt hatte, der Erfahrungen mit mir schon hinter sich hat.

Seinerzeit gab es Ärger mit dem damaligen Personal eines Finanzvertriebs, der von mir die gleiche Ansage erhalten hatte. Googlet man nun nach diesem Unternehmen, trifft man sofort auf mein Website finanzparasiten.de, die zeitweise im Ranking den ersten Platz einnahm. Die Mitbewerber, die ich dort ebenfalls thematisierte, erlitten googlemäßig Kollateralschäden. Die Strategie, mir mit Hamburger Anwälten die Zeit zu stehlen, ging nach hinten los.

Wenn Herr Dr. Nikolaus Klehr dieser Tage mal seinen Namen googlet, wird ihm die Entdeckung, die er nun in der Top Ten machen muss, vermutlich weniger gefallen. Ich möchte jetzt nicht in der Haut seines ansonsten tüchtigen Hamburger Advokaten stecken, der ihm dieses Resultat jetzt wohl wird erklären müssen. Übrigens: Herr Dr. Klehr pflegt gelegentlich auch Google zu verklagen. Aber wie in der Krebsbehandlung ist halt nicht jede Therapie zwingend erfolgreich.

31. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (4)

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger, nicht identisch mit anderen Sven Krügers,

schickt mir lästige Abmahnungen für seinen ehrenwerten, aber von vielen Medien, diversen Wikis und Privatpersonen angefeindeten Mandanten Herrn Dr. Nikolaus Klehr, München, bekannt als Krebsmediziner.

Von dem ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr habe ich erstmals erfahren, als ich neulich mit der Abwehr einer Klage des umstrittenen, aber zweifellos ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr beauftragt wurde. Herr Dr. Nikolaus Klehr begehrt in jener Klage eine Vielzahl von Unterlassungen, jedoch durchgehend ohne Erfolgsaussichten. Aber wir Anwälte verdienen ja in jedem Fall, weshalb ich dem Kollegen Herrn Dr. Krüger für diese lukrative ABM-Maßnahme sehr zum Dank verpflichtet bin. Sein betuchter Mandat hat es ja dicke.

Letzte Woche hatte mich der freundliche Kollege Herr Dr. Sven Krüger im Auftrag des nicht ganz so freundlichen, aber immerhin ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr abgemahnt. Zu den Mindestanforderungen einer Abmahnung gehört, dass der Abgemahnte erkennen kann, was von ihm eigentlich verlangt wird. Ich habe gewisse Zweifel, dass der Schrieb des ansonsten tüchtigen Kollegen Herrn Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger dieser Qualität genügt, denn nicht einmal die geforderten Unterlassungswünsche korrespondieren mit den zur Unterschrift vorbereiteten Unterlassungserklärungen.

Herr Kollege Dr. Sven Krüger hat es leider auch verabsäumt, nachvollziehbar zu erklären, was genau er an der Bezeichnung „Gutachten“ zu beanstanden hatte. Der Kollege vertritt anscheinend auch die Rechtsauffassung, ich müsste für irgendwelche Ungenauigkeiten im WISO-Beitrag des ZDF vom 06.12.2010 haften, die in einem Youtube-Video enthalten gewesen sein sollen. Unter Hinweis auf die Entscheidung BGH VI ZR 226/08 glaube ich nicht, dass ich mir durch das Einlinken eines Videos dessen Inhalte zu eigen gemacht hätte, schon gar nicht in diesem Detailreichtum. Hamburger Rechtsanwälte haben in der Ausweitung der Linkhaftung eine gewisse Tradition. Vielleicht fabriziert das Landgericht Hamburg dann wieder eine seiner skurrileren Entscheidungen, aber spätestens in Karlsruhe ist Schluss mit lustig.

Aber da der ansonsten tüchtige Kollege Herr Dr. Krüger sich derzeit nicht dafür zu schade ist, für den anständigen Herrn Herrn Dr. Nikolaus Klehr derzeit sogar Google zu verklagen, weil Google ihm unerwünschte Suchergebnisse mit entsprechenden Kurztexten auswirft oder so, wird der Kollege Herr Dr. Krüger vermutlich auf Kosten seiner betuchten Mandantschaft feinsten Zuschnitts in jedem Falle klagen. Herr Dr. Nikolaus Klehr hat mit seinen Heilkünsten bekanntlich üppig verdient, da sollen die Anwälte ruhig auch was abbekommen.

Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hat seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche Gutachten Schlechtachten Studie gutachterliche Studie studierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.

Wegen der Lästigkeit hatte ich mich (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu) für die Dauer der Rechtskraft der gegenwärtig einstweilig bestehenden Unterlassungsverfügung gegen das ZDF verpflichtet, nicht mehr solch scheußliche Eindrücke über den ehrenwerten Herrn Dr. Klehr zu verbreiten etc., wobei ich allerdings keinen Zweifel daran habe, dass das ZDF obsiegen wird. Ich hatte mir allerdings vorbehalten, auch weiterhin die fraglichen Fälle inklusive Wiedergabe des Verfügungstenors zu besprechen. Die Abgabe der weiteren geforderten Unterlassungserklärungen hatte ich dankend abgelehnt und die angeblich missverständlichen oder irreführenden Behauptungen klargestellt, sodass es an einer Wiederholungsgefahr fehlen dürfte.

Nun hat mir der freundliche Kollege am Mittwoch wieder eine Abmahnung geschickt! Damit er sich nicht nochmals fehlzitiert fühlen muss, hier zur Sicherheit als PDF für jeden, der sich für die Ehre des Dr. Klehr oder die Anwaltskünste des Kollegen Herrn Dr. Krüger interessiert.

Da nunmehr der Ehre des Herrn Dr. Klehr und seines tüchtigen hanseatischen Anwalts genüge getan sein sollte und zumindest außerhalb Hamburgs kein vernünftiger Anlass zur Annahme besteht, ich würde diese nun richtig gestellten Behauptungen etc. wiederholen und damit falsche Eindrücke produzieren, wären gerichtliche Schritte ein starkes Indiz für Querulanz, was im Fall des ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus jedoch ohne schwerlich abzustreiten wäre, hat er doch wesentlich wohl mehr Leute verklagt, als von Krebs geheilt. Wie dem auch sei, ich habe beschlossen, für solche Albernheiten dem ehrenwerten Herrn Dr. Klehr und seinem tüchtigen Advokaten Herrn Dr. Krüger gegenüber keine Unterlassungserklärungen mehr abzugeben. Sollte sich Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger tatsächlich entblöden sollte, für solche Spitzfindigkeiten die Gerichte zu bemühen, dann wäre mir das was wert, dann haben wir hier in der Blogosphäre wieder was zu lachen. Zudem freue ich mich jedes Mal, den freundlichen Vorsitzenden der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg zu sehen, und noch mehr auf seine meist adretten Beisitzerinnen.

Meine Serie, verehrter Herr Dr. Klehr, wird weitergehen. Und bestellen Sie bitte beste Grüße an Ihren früheren Geschäftspartner mit dem lustigen Namen, den ich aus Gründen des Resozialisierungsgedankens hier nicht nennen möchte! Ich hoffe, dass es Ihrem alten Spezi bald gesundheitlich besser geht, damit er seine verdiente Haftstrafe möglichst lange absitzen kann.

Hinweis: Bei dem hier eingelinkten Video handelt es sich im Original um den Ausschnitt eines Werks des Künstlers Loriot. Das Vorhalten scheint ein hier dokumentiertes Urberrechtsdelikt zu sein, das ich aufs Schärfste verurteile.

25. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (3)

Der Krebsarzt Dr. med. Nikolaus Klehr, dem etliche Medien seit gut zwei Jahrzehnten Unrecht tun, das von tüchtigen Advokaten korrigiert wird, hat mich durch seinen Hamburger Anwalt auffordern lassen, keine in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefertigten Aufnahmen mehr zu verbreiten, die das ZDF (WISO) am 06.12.2010 ausgestrahlt hatte. Auf diesen Aufnahmen war Klehrs Antlitz gepixelt worden, und sie zeigten auch nur den Wartebereich und Klehr am Schreibtisch, sodass § 22 KunstUrhG und § 201a StGB usw. eigentlich ausscheiden dürften. Dennoch will die Hamburger Pressekammer einen Grund gefunden haben, warum wir derzeit an diesen Aufnahmen nicht mehr teilhaben sollen.

Die Leser dieses Blogs werden dringend davor gewarnt, auf Youtube nach der WISO-Sendung zu suchen, da sie andernfalls auch einen schlechten Eindruck von der Lichtgestalt des Herrn Dr. Klehr bekommen könnten. So wurde dem ZDF auch einstweilen verboten, durch eine im Film verwendete Formulierung den Eindruck zu erwecken, [UPDATE  15.4. ZENSIERT]. Derartiges kann ich nicht beurteilen, und ich muss mich daher von jeglichem Eindruck diesbezüglich distanzieren. Ich hoffe inständig, dass Herr Dr. Klehr seinen vorzüglich guten Namen von solch schändlichen Verdächtigungen reinwaschen wird!

Herr Dr. Klehr ist ferner betrübt darüber, dass in dem Beitrag von einem „Gutachten“ einer „Studie“(?) der Charité die Rede war, was angeblich falsch sei. Wie ich erfahren habe, zierte das Werk die Bezeichnung „gutachterliche Stellungnahme“. Der Leserschaft meines launigen Blogs wird daher dringend empfohlen, ihre Wahrnehmung diesbezüglich terminologisch zu präzisieren, um solch gravierende Persönlichkeitsverletzungen des freundlichen Dr. Klehr zu vermeiden.

UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!

Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hatte seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das mir unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche Gutachten Schlechtachten Studie gutachterliche Studie studierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.

Ferner wurde ich darauf aufmerksam gemacht, ich hätte den Eindruck erzeugt, Herr Dr. Klehr habe wider besseres Wissen verschwiegen, dass der Verfasser des „Gutachtens“ (er meint wohl die gutachterliche Stellungnahme, wohl auch als „Studie“ bezeichnet) nicht mehr bei der Charité beschäftigt sei. Nun ja, das steht halt u.a. nicht in der Klageschrift, die mir zur Bearbeitung vorliegt, in welcher sich Herr Dr. Klehr auf das Papier beruft. NICHT habe ich geschrieben oder angedeutet, Herr Dr. Klehr bestreite das Ausscheiden des „Gutachters“ freundlichen Herrn aus der Charité. Ich fürchte, dass nicht einmal das Landgericht Hamburg eine solche Behauptung aus der Nachricht konstruieren könnte, Herr Dr. Klehr vergesse bei Klagen zu erwähnen, dass sein Gutachter bzw. gutachterlicher Stellungnehmer mit Bausch und Bogen aus der Charité geflogen sei. Den gefälligen Lesern meines Blogs wird jedoch geraten, keine solch fernliegende Interpretation anzustellen.

UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!

Herr Dr. Klehr hat NICHT moniert, es habe sich statt eines „Gutachtens“ um eine „gutachterliche Stellungnahme“ gehandelt. Er scheint sich daran gestört zu haben, dass das Papier nicht als „Studie“ bezeichnet wurde, oder so. Keine Ahnung, ich gucke kein Fernsehen. Lesen Sie es am besten selber nach, was er gemeint haben könnte!

29. Mai 2012

Aktion KLEHRANLAGE

Der Gegner

Der notorisch klagewütige Gegner ist der selbsternannte „Krebsheiler“ Herr Dr. Nikolaus Klehr, der es bereits in den 90ern zu exorbitantem Reichtum gebracht haben soll. (Spekulationen über das Ausmaß seiner Millionen lässt er anwaltlich abmahnen.) Ein ernstzunehmender Beweis dafür, dass Klehr jemals einen Menschen von Krebs geheilt hätte, ist mir nicht bekannt, obwohl er mir dicke Schriftsätze schickt. Zweifel an seinen Heilkünsten pflegt Herr Dr. Nikolaus Klehr juristisch zu beantworten, wobei wegen der Beweislastumkehr im Äußerungsrecht quasi ein Gottesbeweis geführt werden müsste.

Einen Einblick in die eigenartige Person des Gegners erlaubt ein Mitschnitt eines Beitrags von PANORAMA (ARD) aus den 90er Jahren, der vermutlich rechtswidrig unter der anscheinend anonymen URL http://www.esowatch.com/media/Klehr/panorama%20-%20Klehr-Reportage%20%28ard%29.wmv abrufbar ist. Gegen diesen Beitrag ging Dr. Klehr massiv vor, insbesondere wegen dem dortigen Test mit dem angeblich gesunden Blut. Mangels Beteiligung an dieser Reportage distanziere ich mich daher von diesem Test, der bestimmt von böswilligen Journalisten unanständig verfälscht wurde, oder so. Klehr verklagte etliche Zeitungen, TV-Sender und Blogger, wettert gegen die Wikipedia mit einer Seite http://wikipedia-warnung.de und räumt derzeit Youtube leer.

Seit Ende 2010 klagt Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen einen Mandanten von mir u. a. deshalb, weil dieser angeblich wahrheitswidrig behauptet haben soll, Herr Prof. Dr. Hans Hege von der Bayrischen Landesärztekammer habe Herrn Dr. Klehr ein „erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ genannt – was er offensichtlich in dem bezeichneten PANORMA-Beitrag tat, was Dr. Klehr auch aus anderen Gründen bekannt sein müsste. Ich distanziere mich natürlich von Herrn Prof. Dr. Heges Bezeichnung, vielmehr ist Herr Dr. Klehr ein sympathischer Menschenfreund, der einem ehrenwerten Beruf nachgeht.

Das Problem

Eine Verlinkung des eben genannten Links auf den PANORAMA-Beitrag, den jedermann in seinen Browser kopieren könnte, kann ich leider nicht vornehmen, weil das Landgericht Hamburg im Ergebnis die erstaunliche Ansicht kultiviert, eine Verlinkung auf fremde Youtube-Videos begründe eine Verantwortlichkeit für den Inhalt. Damit haftet jeder, der ein Youtube-Video verlinkt oder einbettet für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen, und zwar selbst dann, wenn diese ein erfahrener Medienanwalt in einem von der Rechtsabteilung eines großen deutschen Senders geprüften Beitrag nicht erkennen kann. Nach der Konzeption der Hamburger hätte ich vor dem Verlinken den Krebsheiler befragen müssen.

An Blogger, die Beiträge seriöser TV-Sender verlinken, werden damit die gleichen strengen Anforderungen gestellt wie an professionelle Journalisten großer Medienhäuser. Anders als diese haben Blogger aber keinen Einblick in die Herstellung eines Videos. Sie können auch nicht erkennen, ob Aufnahmen mit einer Kamera gemacht wurden, die versteckt war – so wie es bei einer Einstellung aus einem ZDF-Video über Klehr der Fall war, das ich in meinen Beitrag eingebettet hatte. In dem Video wurde auch irgendein Papier der Charité irgendwie bezeichnet, was irgendwie nicht korrekt gewesen sein soll.

Diese Rechtspraxis der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg („Pressekammer“) steht nach unserer Auffassung im Widerspruch zu den Vorgaben aus Karlsruhe und verstößt damit in schwerwiegender Weise gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, die nicht durch überspannte Anforderungen eingeschnürt werden darf. Die Missachtung der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungericht hat in Hamburg eine gewisse Tradition.

Die Folge

Sollte das aktuelle, gegen mich ergangene Hamburger Schandurteil rechtskräftig werden, so werden spezialisierte Anwaltskanzleien, die aus geheimnisvollen Gründen meistens ihren Sitz in Hamburg haben, eine neue Abmahnwelle lostreten. Etliche Blogger, Twitterer, Facebooker, Foren- und Wiki-User und Mailinglistenabsender, die Youtube-Links mit anderen teilen, laufen Gefahr, teure Abmahnungen zu erhalten und bei Widerstand mit aberwitzigen Prozessen überzogen zu werden. Bei einer solchen Bedrohungslage setzt jedoch automatisch etwas viel gefährlicheres ein: Selbstzensur.

Berufung

Dieses Schandurteil muss weg, schon allein wegen der psychologischen Wirkung. Ich werde daher gemeinsam mit dem Kollegen Thomas Stadler alles unternehmen, wobei aufgrund der Hamburger Verhältnisse der Gang zum BGH unumgänglich sein wird. Wir sind optimistisch, dass die Serie an Klatschen für die weltfremde Pressekammer des Landgerichts Hamburg um eine weitere Fortsetzung bereichert werden wird. Garantieren können wir jedoch einen Erfolg nicht.

Das Kostenrisiko in Höhe von ca. 20.000,- € ist ungedeckt und ich kann es leider nicht alleine schultern. Viele Menschen, denen die Kultur des Internets und der freie Informationsfluss etwas bedeutet, haben mir in den letzten Tagen spontan signalisiert, dass sie sich an den Kosten beteiligen würden, was mich sehr gerührt hat. Ich kann aber für meine rebellische Bloggerei nicht anderer Leute Geld riskieren, jedenfalls keine Beträge, bei denen ich im Falle des Unterliegens den Spendern nicht mehr in die Augen sehen könnte. Mir wurde auch von mehreren Leuten vorgeschlagen, eine Pledgebank zu nutzen, aber ich mache diesen Prozess nicht von eurem Leidensdruck abhängig, sondern muss ihn auf alle Fälle führen, wie auch immer.

Aktion „Klehranlage“

Da der Prozess aber nun einmal irgendwie finanziert werden muss, biete ich folgendes „Anlage-Modell“ an:

Wenn etwa jeder aus meiner Twitter-Timeline einen 20er spenden würde, wäre der Prozess bis einschließlich BGH spielend finanziert. Ein 20er entspricht in etwa den Kosten eines Abendessens in einem preiswerten Restaurant, zu dem mich vielleicht der eine oder andere sowieso einladen müsste, wenn mich Klehr plattklagt und ich dann auf der Strasse weiterbloggen muss. Man könnte einen 20er auch als Shareware-Honorar für meine über 1.000 Blogposts sehen, die offenbar viele Leser wenigstens unterhaltsam finden. Jedenfalls aber kann man 20,- € als Einsatz für einen Prozess, der wohl nicht ganz unwichtig ist, durchaus verschmerzen. Jeder 20er, der eingeht, ist auch ein Signal in Richtung Hamburg, dass diese unsägliche, das Grundgesetz verhöhnende Gängelei nicht „im Namen des Volkes“ geschieht.

Wer in die Klehranlage einzahlen möchte, überweist bitte 20,- € auf das folgende Konto

Markus Kompa
Konto: 34346635
BLZ: 40050150
Sparkasse Münsterland-Ost
BIC/SWIFT   WELA DE D1 MST
IBAN             DE84 4005 0150 0034 3466 35
Überweisungszweck: KLEHRANLAGE

Wenn ihr hinter KLEHRANLAGE nichts weiter angebt, erklärt ihr euch damit einverstanden, dass ich euch öffentlich namentlich danke.

Wenn ihr ein „A“ dahinter schreibt, bleibt ihr komplett anonym.

KLEHRANLAGE A

Wenn ihr hinter KLEHRANLAGE euren Nickname, Twitternamen oder sonstiges Pseudonym angebt, danke ich euch pseudonym.

KLEHRANLAGE [Nickname]

Jeder Anleger, der 20,- € unter dem Vermerk „Klehranlage“ überweist, investiert zunächst in den laufenden Prozess. Im Erfolgsfalle wird die Einzahlung nach Abschluss der juristischen Gefechte anteilig wieder erstattet werden. Wer eine Rückerstattung seines Restanteils möchte, möge mir dann, wenn es soweit ist, per E-Mail seine Bankverbindung mitteilen. Ich schlage jedoch alternativ vor, Überschüsse in eine längst überfällige Stiftung oder einen Verein zu überführen, welche die Abwehr von querulatorischen Eingriffen in die Meinungsfreiheit im Internet in vergleichbaren Fällen finanzieren. Die Klehranleger werden dann mit irgendwelchen Tools befragt, welche Anliegen sie unterstützen möchten. Wie wir den Verein oder die Stiftung aufziehen, müssen wir noch prüfen.