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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Anzüglicher Autofahrer

 

Im Januar 2010 hatte ich von einem freundlichen Italiener berichtet, der mich in Berlin spontan einkleiden wollte. Er brauchte allerdings damals zufällig ein bisschen Bargeld, weil er beim Spiel alles verloren hätte, nämlich für Benzin, um zum Gardasee zu kommen.

Letztes Jahr hatte sich ein Leser gemeldet und mitgeteilt, dass es der gute Mann in der Zwischenzeit bis nach München geschafft hätte.

Nunmehr höre ich von einem Leser, dass unser Freund sich wohl verfahren hat und statt am Gardasee in Frankfurt gestrandet ist:

Dem feinen Herren ist am heutigen Tage wieder ein ähnliches Missgeschick passiert, nach der Präsentation der handgefertigten Anzüge aus einer mir unbekannten aber wohl allen anderen bekannten italienischen Manufaktur ist er in Frankfurt auf üble russische Damen hereingefallen (sein O-Ton), die ihn in der Nacht um all sein Hab und Gut gebracht haben.
Nach meinem freundlichen Hinweis, wie er die Autobahn finden könnte, habe ich leider nur einen Anzug angeboten bekommen und der war a) eine Nummer zu klein und b) nicht mein Geschmack.

Bei 3.000,- Wert habe ich zwar gleich das Geschenk abgelehnt, aber als er mir von seinen Geldsorgen erzählt hat, habe Ich Ihm freundlich mitgeteillt, dass ich nun gar kein Interesse mehr habe. Schade nun werde ich nie herausfinden was ich hätte bezahlen sollen. Mein schlechtes Gewissen ist nun unermesslich, wenn ich hier lesen muss, dass ihm dies nun schon minimum drei mal in Deutschland passiert ist und immer in einer anderen Großstadt.

Beim nächsten Mal mache ich direkt ein Foto von ihm und ich hoffe, das alle anderen, die er anspricht, ebenso unhöflich sind.
Man hat es halt nicht leicht … Ich drücke ihm die Daumen! ;)

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Autor:
admin
Datum:
5. Juni 2014 um 23:40
Category:
Allgemein,Verdachtsberichterstattung,Zeugen
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Italienischer Anzugverschenker verschenkt jetzt Uhren! » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] Anzüglicher Autofahrer […]

    #1 Pingback vom 18. Mai 2019 um 17:19

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