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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Diekmann fängt sich eine Gegendarstellung ein – und patzt!

„Medienmann und Blogger des Jahres“ Kai Diekmann wird nicht müde, mir Stoff für mein kleines Blog zu liefern. Jetzt musste er eine Gegendarstellung von Frank Berberich veröffentlichen. Die Druckqualität der Gegendarstellung entspricht allerdings nicht der Originalmeldung, vielleicht muss der gute Diekmann das nochmal bringen. Müsste sich doch eigentlich zur BILD-Zeitung herumgesprochen haben, dass die Gegendarstellung optisch nicht schlechter ausfallen darf als der Originaltext, also im Zweifel in der gleichen Schrift gesetzt werden muss. Diekmanns Anwalt – vermutlich mein lieber Kollege Dr. M. (Grüße!) – wird das zweifellos wissen. Ob Diekmann wieder provozieren möchte, um Berberich dann als kleinlich hinzustellen, wenn dieser Nachbesserung verlangt?

Bei dieser Gelegenheit sei noch etwas nachgetragen: Vor allem durch meine Pingbacks bin ich ja auch präsent in Diekmanns Kommentarforum. Neulich hatte ich einen für Diekmann besonders unschmeichelhaften Beitrag geschrieben, der zwar zunächst freigeschaltet wurde. Dann aber verschwand Diekmanns Ausgangsposting – samt der Kommentare!

Vielleicht war es ja nur thematisch veranlasst, denn das Ursprungsposting betraf seinen inzwischen ja abgezählten Countdown. Daher hier nochmal der Beitrag „Morgendliche Propaganda beim Bäcker“. Weil’s so schön war!

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Ein Kommentar

  1. Bescherung!!! (Gegendarstellung) « KAI DIEKMANNS BLOG

    […] Ich wurde freundlicherweise von einem Blog-Freund darauf aufmerksam gemacht, dass “die Gegendarstellung optisch nicht schlechter ausfallen darf […]

    #1 Pingback vom 19. Dezember 2009 um 18:11

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